Mit Geldern aus Straftaten finanziert Gericht ordnet Einziehung von umstrittenen Clan-Immobilien an
In Berlin wurden erneut mehrere Immobilien vorläufig beschlagnahmt. Das Gericht geht davon aus, dass die Objekte mit Geld aus Straftaten erworben wurden.
In einem Verfahren um beschlagnahmte Immobilien, die einer arabischstämmigen Berliner Großfamilie zugerechnet werden, hat das Landgericht Berlin I die Einziehung von fünf Immobilien und damit im Zusammenhang stehender Vermögenswerte wie Mietforderungen angeordnet. Nach Überzeugung der Strafkammer wurden diese Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert. Das teilte Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, am Dienstag in einer Pressemitteilung mit. Die Immobilien liegen demnach in den Bezirken Neukölln und Tempelhof.
Das Verfahren richtete sich gegen die Eigentümer der Immobilien, den 72-jährigen Libanesen Abdulrahim M. und den 40-jährigen libanesischen Staatsangehörigen Karim R., der in Berlin lebt. Die beiden Männer sollen zwischen Dezember 2013 und Mai 2019 Immobilien erworben haben.
Das Gericht sah nun ein "grobes Missverhältnis" zwischen dem Wert der Objekte und dem legalen Einkommen der Männer zur Finanzierung, hieß es in dem Urteil. Der 40-jährige Karim R. war Mitte der 80er Jahre nach Deutschland eingereist, seine Familie lebte damals überwiegend von Sozialleistungen. Aus Sicht des Gerichts wurde Geld aus Straftaten von Deutschland in den Libanon transferiert und anschließend wieder nach Deutschland überwiesen, um die Immobilien zu erwerben.
Karim R. legte Revision ein
Der Prozess hatte am 15. April 2024 begonnen und war ursprünglich bis Oktober 2024 angesetzt. Die Strafkammer kam jedoch bereits nach 18 Verhandlungstagen am 26. Juli zu der Überzeugung, dass die Immobilien wissentlich mit Geldern aus Straftaten finanziert worden und daher einzuziehen seien.
Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision angefochten werden, wovon der Einziehungsbeteiligte Karim R. bereits Gebrauch gemacht hat. Einer der Anwälte des 40-Jährigen hatte die Einziehungsanträge für rechtswidrig erklärt. Es sei kein unrechtmäßiges Vermögen in die Immobilien geflossen. Es sei Geld aus der "Eltern- und Großelterngeneration" im Libanon verwendet worden.
- Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte vom 30. Juli 2024
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa