Haftstrafe, aber keine Sicherungsverwahrung Mann missbrauchte jahrzehntelang seine Stiefenkeltöchter
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Im Alter zwischen drei und zehn Jahren wurden fünf Mädchen immer wieder sexuell missbraucht. Der Täter: ihr eigener Stief-Opa. Jetzt fiel das Urteil gegen den Mann.
Das Landgericht Berlin hat einen 73-jährigen Mann wegen jahrzehntelangen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wolfgang P. zwischen 2000 und 2021 fünf Enkelinnen seiner Ehefrau immer wieder sexuell genötigt hat. Insgesamt warf die Anklage ihm 110 Missbrauchstaten vor, verurteilt wurde P. für 74 Taten.
"Die ganze Familie ist zerstört", sagte Richter Ralf Vogl. Die Opfer hätten sich teilweise auch von ihren Eltern abgewendet, machten ihnen schwere Vorwürfe. Zwei der Missbrauchsopfer sind mittlerweile volljährig, zum Zeitpunkt der Taten waren die Mädchen zwischen drei und zehn Jahren alt. Die Opfer leiden laut Gericht erheblich unter dem Erlebten und sind in therapeutischer Behandlung.
Angeklagter gesteht seine Taten
Wolfgang P. hatte im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt und die Taten eingeräumt. Richter Vogl beschrieb den jahrzehntelangen Missbrauch in der Urteilsbegründung. 1998 habe der Angeklagte zum ersten Mal seine pädophile Neigung entdeckt, als er sich einen Computer zugelegt habe. Seitdem habe er kinderpornografisches Material, also Darstellungen von Kindesmissbrauch, konsumiert.
1999 lernte P. dann seine spätere Ehefrau kennen, deren Enkelinnen dann ab 2000 zu Opfern des Serientäters wurden. P. sei höchst manipulativ vorgegangen, habe das Vertrauen von Eltern und Kindern gewonnen, so der Richter. Die Taten seien etwa beim Vorlesen oder beim Baden der Kinder passiert. Teilweise hätten sie auch geschlafen, als P. sie missbrauchte.
Eine wichtige Rolle im Prozess spielte ein Textdokument, das P. über die Jahrzehnte anfertigte. Unter dem Titel "Meine Geschichte" hielt der Angeklagte seine Taten detailliert fest. Laut Richter Vogl diente das Textdokument P. auch dazu, sich im Nachhinein immer wieder an seinen Taten zu erregen. Von zwei Missbrauchsfällen fertigte der Angeklagte außerdem Videoaufnahmen an.
Gericht sieht Gefahr für neue Taten gering
Mit dem Urteil von zehn Jahren Haft blieb das Gericht unter den dreizehn Jahren, die Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert hatten. Diese hatten zudem verlangt, dass das Gericht eine Sicherungsverwahrung gegen P. verhängt.
Das tat es aber nicht. "Wir können eine Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit im Moment nicht hinreichend feststellen", sagte Richter Vogl. Ein psychologischer Sachverständiger hatte ausgesagt, dass ein Rückfall zwar möglich, aber unwahrscheinlich sei. Dem schloss das Gericht sich an. "Wir nehmen dem Angeklagten ab, dass er Reue empfindet", sagte Vogl. Er habe seine Taten in einem familiären Umfeld begangen und nicht auch andere Kinder missbraucht. Es sei unwahrscheinlich, dass er sich ein solches Konstrukt noch mal aufbauen könnte. Außerdem habe er zwischen seinen Taten teils mehrere Jahre Pause eingelegt, etwa wenn einige seiner Opfer zu alt für seine Neigungen geworden waren.
"Die Angst ist sehr groß, dass er wieder rauskommt"
Mit dieser Einschätzung sind nicht alle einverstanden. Nebenklage-Anwalt Detlef Kröger, der eines der Opfer vertrat, sprach nach dem Prozess von einem "mulmigen Gefühl". Es gebe Hinweise darauf, dass der Angeklagte sich eben doch auch für andere Kinder interessiert und etwa auf einem Spielplatz Fotos gemacht habe. "Hier sind einige Sachen nicht zu Ende ermittelt, die ein ganz anderes Bild der Gefährlichkeit ergeben könnte."
Das umfangreiche Geständnis könnte seiner Einschätzung nach davon abgelenkt haben, dass "da möglicherweise noch viel mehr vorhanden ist", sagte Kröger. Ob er für seine Mandantin Revision einlegen werde, müsse er noch mit ihr besprechen. "Wir haben auch das Interesse, dass es jetzt vorbei ist. Andererseits ist die Angst sehr groß, dass er wieder rauskommt."
- Reporter vor Ort