Juristisches Ausrufezeichen Nötigung – Urteil gegen Klimaaktivist ist rechtskräftig
Ein Klimaaktivist der "Letzten Generation" ist in Berlin vor Gericht mit seiner Revision gescheitert. Das abschließende Urteil stellt ein Novum dar.
Das Berliner Kammergericht hat erstmals die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. Damit ist die Verurteilung eines 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 600 Euro rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.
Das Mitglied der Klimaaktivisten der "Letzten Generation" hatte sich am 11. Februar 2022 an einer Straßenblockade in Berlin-Spandau beteiligt. Einige Teilnehmer hatten sich dabei an der Straße festgeklebt, der inzwischen 62-Jährige jedoch nicht. Gleichwohl wurde der Mann wegen seiner Beteiligung an der rund 20-minütigen Blockade verurteilt. Laut Angaben der Berliner Strafgerichte steckten während der Straßenblockade durch die Klimaaktivisten mindestens 50 Fahrzeuge im Stau fest.
In erster Instanz habe der Angeklagte einen Freispruch erreichen wollen. Deshalb habe er gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, so das Gericht. Die kleine Strafkammer des Landgerichts Berlin habe daraufhin die Strafe reduziert – von 60 auf 20 Tagessätze. Die Verurteilung wegen Nötigung habe das Gericht jedoch nicht fallenlassen wollen. Auch gegen diese Entscheidung habe sich der Mann gewehrt und Revision eingelegt. Nach der Entscheidung in dritter Instanz ist das Urteil nun rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte vom 13. Februar 2024