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Dortmund: Muslima darf wegen Kopftuch nicht als Schöffin auftreten


Muslima klagt in Karlsruhe
Dortmunderin darf wegen Kopftuch nicht als Schöffin auftreten

Von t-online, tht

18.07.2024Lesedauer: 2 Min.
KopftücherVergrößern des BildesZwei Frauen mit Kopftuch und langer Oberbekleidung (Symbolbild): Eine Muslima in Dortmund wurde von der Schöffinnen-Liste gestrichen. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Das Amtsgericht Dortmund lässt eine Dortmunder Muslima nicht als Schöffin antreten. Die Pädagogin will ihr Kopftuch im Gerichtssaal nicht ablegen. Der Fall geht nun ans Bundesverfassungsgericht.

Die Menschenrechtsinitiative Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mit einer Dortmunder Pädagogin Verfassungsbeschwerde gegen ihren Ausschluss als Schöffin erhoben, weil sie als Muslima ein Kopftuch trägt. Das Amtsgericht (AG) Dortmund hatte im Mai entschieden, die Frau von der Schöffinnen-Liste zu streichen.

Einen Antrag auf Amtsenthebung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm lehnte das OLG jedoch ab, weil die Religionsausübung keine "gröbliche Amtspflichtverletzung" sei. Das Gericht erklärte aber, dass Schöffinnen während einer Verhandlung keine religiösen Symbole tragen dürfen und sie durch das Tragen eines Kopftuchs für die Amtsausübung unfähig seien.

Amtsgericht bezieht sich aufs Justizneutralitätsgesetz

Eigentlich wurde die Dortmunder für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 als Schöffin für Jugendstrafverfahren gewählt. Aufgabe der ehrenamtlichen Tätigkeit ist es, zusammen mit den Richtern und Richterinnen Taten der Angeklagten zu beurteilen und gemeinsam das Ausmaß der Strafe festlegen. Doch die Dortmunderin teilte mit, dass sie ihr Kopftuch im Gericht nicht ablegen werde. Das Gericht hält sie aufgrund dessen für die Ausübung des Amts dauerhaft unfähig.

Grundlage für den Beschluss ist das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz, das ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke in der Gerichtsverhandlung und damit auch das Tragen eines Kopftuchs verbietet.

"Diskriminierend" und "verfassungswidrig"

"Als die Wahl für das Amt als Jugendschöffin auf mich fiel, habe ich mich gefreut, meine Erfahrungen einbringen zu können. Es trifft mich schwer, dass mir diese Möglichkeit nur wegen meines Kopftuchs verwehrt wird", teilte die Dortmunderin mit.

Die Pädagogin sowie die Initiative hält die Streichung von der Schöffenliste und die zugrundelegte Vorschrift des Justizneutralitätsgesetzes für verfassungswidrig. Demnach greife der Ausschluss massiv in die Grundrechte der Betroffenen ein. "Das Kopftuchverbot für ehrenamtliche Richterinnen und Richter verletzt die Betroffene in ihrer Religionsfreiheit und ist diskriminierend", kritisiert die Soraia Da Costa Batista, GFF-Juristin den Rauswurf.

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