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Gericht mit Perücke und Sonnenbrille verspottet: Klimaaktivisten erhalten Geldstrafe


Verhandlung mit Perücke und Sonnenbrille
Klimaaktivisten verhöhnen Gericht – Geldstrafe

Von t-online, pab

Aktualisiert am 16.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vor Gericht in CottbusVergrößern des BildesKlimaaktivisten vor Gericht: Zwei Angeklagte erschienen mit Perücke und Sonnenbrille zum Prozess in Cottbus. (Quelle: Frank Hammerschmidt)

Eine Gerichtsverhandlung in Cottbus geriet zur Farce: Zwei angeklagte Klimaaktivisten erschienen verkleidet, Zuschauer störten den Prozess – mit Konsequenzen.

Das Landgericht Cottbus hat die Berufung gegen ein Urteil gegen zwei Kohlekraftgegner wegen einer Blockade am Kohlemeiler in Jänschwalde als unbegründet verworfen. Demnach bleibt es beim Strafmaß von vier Monaten Haft ohne Bewährung, wie ein Sprecher des Landgerichts in Cottbus mitteilte.

Zu dieser Strafe hatte das Amtsgericht Cottbus die beiden Klimaaktivisten im November 2022 verurteilt – wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch die der beiden Angeklagten gegen das Urteil wurde nun verworfen.

Immer wieder Störaktionen im Gerichtssaal

Bei der Verhandlung kam es immer wieder zu Störaktionen. Auch Justizbedienstete mussten eingreifen. Eine Unterstützerin der Angeklagten wurde aus dem Gerichtssaal gebracht, eine andere mitsamt Stuhl hinausgetragen. Die Angeklagten, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, kamen mit bunten Perücken, Sonnenbrillen und Masken vor Mund und Nase. Sie verstreuten an ihrem Platz eine schwarze Substanz auf dem Tisch, die sie selbst als Kohle bezeichneten.

Nach Angaben eines Prozessbeobachters wurde gegen die Angeklagten ein Ordnungsgeld von 200 Euro verhängt, weil sie sich zu Verhandlungsbeginn nicht von ihren Plätzen erheben wollten. Ein Sprecher des Landgerichts sagte, in der Verhandlung hätten Unterstützer mehrfach dazwischengerufen.

Die beiden Kohlekraftgegner saßen bereits knapp drei Monate in Untersuchungshaft, weil sie sich weigerten, ihre Identität preiszugeben. Nun sei noch eine Reststrafe von einem Monat und einer Woche offen, sagte der Gerichtssprecher. Die beiden Klimaaktivisten kamen am Mittwoch aber nicht in Haft, da keine Fluchtgefahr befürchtet werden müsse. Auch das Rechtsmittel der Revision ist noch zulässig.

Die Frau und der Mann, die nach wie vor anonym bleiben wollen, gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde in der Lausitz eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen "Leag" fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter.

"Ich freu’ mich, dass der Prozess heute vorbei ist, aber bin wütend über die vier Monate Haft. Ich kann nur hoffen, dass alle endlich erkennen, wie dringlich die Klimakrise bekämpft werden muss", sagte der verurteilte Kohlegegner, der sich nur Ralph nennt, laut einer Mitteilung der Gruppe "Unfreiwillige Feuerwehr".

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Landgericht Cottbus
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