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Berlin: Beschleunigtes Verfahren gegen "Letzte Generation" gescheitert


"Letzte Generation"
Erstes beschleunigtes Verfahren gegen Klimaaktivist scheitert

Von t-online, mgr

11.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Aktivisten der "Letzten Generation" bei einer Blockade (Symbolbild): Das erste beschleunigte Verfahren in Berlin erfüllte nicht die Anforderungen für ein Schnellverfahren. (Quelle: 7aktuell | Andreas Werner)

Das Scheitern des ersten beschleunigten Verfahrens in Berlin gegen einen Aktivisten der "Letzten Generation" wirft Fragen auf: Wie wird die Justiz mit zukünftigen Fällen umgehen?

In Berlin stand erstmals ein Klimaaktivist in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte im Mai solche Verfahren für "Klima-Kleber" gefordert. Doch das Verfahren gegen Julian L. aus Regensburg, der an einer Straßenblockade im November 2022 beteiligt gewesen sein soll, scheiterte nach übereinstimmenden Medienberichten.

Der 35-Jährige wurde am Dienstag vor Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung angeklagt. Der Vorwurf lautet auf Beteiligung an der Straßenblockade der Berliner Magistralen-Kreuzung Warschauer Straße/Frankfurter Tor in Friedrichshain. Die Kreuzung war vier Stunden lang blockiert. Wie die "B.Z" berichtete, schwieg der Angeklagte dazu. Er habe nur angegeben, dass er "geringfügig beschäftigt" sei, für 800 Euro im Monat.

Berlin: Verfahren wird als Regelverfahren fortgesetzt

Bei Schnellverfahren müssen eine "klare Beweislage" und ein "einfacher Sachverhalt" vorliegen. Amtsrichterin Lola Petersen stellte am Dienstag laut "B.Z." nach knapp drei Stunden fest: "Dieser Fall ist nicht für das beschleunigte Verfahren geeignet, wird aber zur regulären Verhandlung zugelassen."

Wie die "Berliner Morgenpost" berichtete, begrüßte Julian L.'s Anwalt Tobias Krenzel die Entscheidung und kritisierte die Anwendung von Schnellverfahren – die üblicherweise bei Kleinkriminellen eingesetzt würden – auf Klimaaktivisten. Ein Schnellverfahren sei seiner Meinung nach lediglich auf politischen Druck der Regierungskoalition angestrebt worden.

Die Richterin argumentierte, dass der Tatbestand der Nötigung nicht hinreichend klar bewiesen sei und sie mehr Informationen über die Dauer und Länge des entstandenen Rückstaus sowie die Anzahl der betroffenen Personen benötige, hieß es in der "Berliner Morgenpost" weiter. Auch die Zeugenaussagen der Polizeibeamten seien nicht eindeutig genug gewesen.

Verwendete Quellen
  • morgenpost.de: Gericht lehnt beschleunigtes Verfahren gegen Klimakleber ab
  • bz.de: Erstes Eil-Verfahren gegen Klima-Kleber in Berlin gescheitert
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