Leitstelle schickte keinen Rettungswagen Toter Dreijähriger: Nicht strafbar gehandelt – Staatsanwalt
Eine Mutter wählt wegen ihres Kindes den Notruf. Kein Rettungswagen kommt, der Junge stirbt. Doch die Leitstelle hat wohl nicht strafbar gehandelt.
Im Fall eines Dreijährigen, der trotz eines Notrufs der Familie an die Rettungsleitstelle in Brandenburg/Havel gestorben ist, hat die Staatsanwaltschaft das Todesermittlungsverfahren übernommen. Derzeit gebe es aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass jemandem ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden könne, sagte eine Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage. Der Obduktionsbericht der Rechtsmedizin werde aber noch ausgewertet.
Wie der zuständige städtische Beigeordnete Thomas Barz berichtete, hatte die Familie des Jungen wenige Tage vor Weihnachten nachts die Rettungsleitstelle angerufen, weil es dem Jungen schlecht gehe. Während des Gesprächs habe es dann jedoch Hinweise gegeben, dass es dem Kind besser gehe. Daraufhin habe der Mitarbeiter der Leitstelle entschieden, keinen Rettungswagen zu schicken. Er habe aber die Familie gebeten, sich sofort zu melden, wenn sich der Zustand des Jungen verschlechtere. Am nächsten Morgen habe die Familie einen erneuten Notruf abgesetzt, so Barz. Als der Notarzt eintraf, sei das Kind aber bereits leblos gewesen.
Barz erklärte am Montag, er habe den Vorfall in der Leitstelle detailliert überprüft. Im Ergebnis habe kein Fehlverhalten des Leitstellen-Mitarbeiters festgestellt werden können. Die Mitarbeiter sollen aber nun in weitere Schulungen für die schwierigen Gespräche und notwendige Fragen bei Notrufen sensibilisiert werden, so Barz.
- Nachrichtenagentur dpa