Steigende Energiepreise Stadtwerke raten Berlinerin zur Lüge – und entschuldigen sich

Ein Stadtwerke-Schreiben macht eine Berlinerin stutzig. Als sie ihren Vertrag kündigen will, reagiert der Betreiber mit einem ungewöhnlichen Vermerk.
Deftige Preissteigerungen flattern derzeit vielen Strom- und Gaskunden ins Haus: Doch einfach so hinnehmen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das nicht. Denn wer mit einer Preissteigerung bei seinem Strom- oder Gastarif konfrontiert ist, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Steigen die Preise also etwa zum 1. Januar, können Betroffene bis zum 31. Dezember kündigen. Das tut nun auch manche Berlinerin, wie die "Bild" berichtet.
Eine Leserin der Zeitung hatte den Berliner Stadtwerken eine fristgerechte Sonderkündigung zugeschickt. Dem Bericht zufolge bestätigten die Stadtwerke das auch, druckten auf die Kündigung aber auch den Vermerk "Auszug". Nur dann, so zitiert das Blatt aus einem Schreiben der Stadtwerke, könne ein schneller Wechsel zum neuen Anbieter auch erfolgen.
Stadtwerke verschicken falschen Vermerk
Dass die Kundin aber gar nicht auf gepackten Umzugskartons saß, war dem Mitarbeiter der Stadtwerke offenbar egal. Nichtsdestotrotz hieß es in dem Schreiben offenbar: "Bitte informieren Sie Ihren neuen Lieferanten, eine Anmeldung als 'Einzug' vorzunehmen, um Sie direkt im Anschluss, also zum 1. Januar 2023, in Belieferung zu nehmen."
Ein Stadtwerkesprecher bezeichnete in dem Bericht die Äußerung des Mitarbeiters als "etwas unglücklich und für Laien schwer verständlich". Man überlege nun, Wechsel zu anderen Anbietern künftig nur noch zu festen Terminen zu erlauben –, um die Kunden nicht dem Risiko auszusetzen, schlussendlich keinen direkten neuen Anbieter für Strom und Gas zu finden.
Hohe Preissteigerung angekündigt: Was tun?
Wer eine angekündigte Preissteigerung also gerade erst im Briefkasten entdeckt hat, hat zum Zeitpunkt dieser Meldung noch gut 24 Stunden Zeit, eine Sonderkündigung an seinen aktuellen Anbieter per E-Mail zu verschicken. Denn die kommt, anders als die Post, auch noch vor dem 1. Januar 2023 beim Anbieter an.
- Datenanalyse zum Heizen: Hier wird’s für die Deutschen besonders teuer
Über die Preissteigerungen müssen Versorger spätestens einen Monat vor Eintritt der Erhöhung informieren. In der Grundversorgung reicht es aus, wenn Anbieter das auf ihrer Webseite bekannt geben. Wer einen Sondertarif hat, muss schriftlich informiert werden.
Nur was ist dann die Alternative? Womöglich eben tatsächlich ein anderer Versorger. Preisvergleiche können dabei helfen, günstigere Wettbewerber zu identifizieren, etwa bei gängigen Vergleichsportalen im Netz. Aber Achtung: Der Grundversorgungstarif ist dort nicht immer zu finden, im Zweifel muss man diesen separat herausfinden.
- bild.de (kostenpflichtig): "Wechsel-Ärger wegen Strompreisbremse: Stadtwerke-Kundin soll beim neuem Versorger lügen"
- verbraucherzentrale.de: "Kündigung per E-Mail: Darauf sollten Sie achten"
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa