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Clan-Gewalt in Berlin: Senatorin warnt vor flüchtigem Straftäter


JVA Spandau
Senatorin warnt vor flüchtigem Clan-Mitglied – Gefahr für Bevölkerung

Von dpa, pb

Aktualisiert am 21.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Anlage der JVA Spandau: Hier leben Häftlinge im offenen Vollzug.Vergrößern des Bildes
Anlage der JVA Spandau: Hier leben Häftlinge im offenen Vollzug. (Quelle: Jürgen Ritter/imago-images-bilder)
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38 Tage hätte er noch im offenen Vollzug absitzen müssen. Doch das wollte ein Berliner Clan-Mitglied nicht – und flüchtete. Der Mann soll gefährlich sein.

Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck hat am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vor einem entflohenen Häftling gewarnt. Der 41-Jährige war in der Nacht zu Sonntag aus dem offenen Vollzug in Berlin-Spandau verschwunden. Demnach soll der Flüchtige Bezüge zur organisierten Kriminalität haben.

Das hätten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Laut dem "Tagesspiegel" soll der Mann Mitglied eines bekannten Berliner Clans sein. Aufgrund der kriminellen Entwicklung des Mannes könne sie eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausschließen, räumte Kreck ein. Ermittler halten es dem "Tagesspiegel"-Bericht zufolge für möglich, dass der Mann Zugang zu Schusswaffen hat. An der Suche nach dem Mann sind nun auch Clan-Spezialisten im Landeskriminalamt beteiligt.

"Das ist ein ganz missliches Vorkommnis", sagte die Linken-Politikerin. Nach Angaben der Berliner Justiz war der nun Flüchtige in Vorbereitung auf seine geplante Entlassung aus dem Gefängnis am 13. September in den offenen Vollzug verlegt worden. Rund fünf Wochen später wäre der Mann regulär entlassen worden, der "Tagesspiegel" spricht von 38 Tagen. Der 41-Jährige verbüßte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels, räuberischer Erpressung und unerlaubten Führens von Schusswaffen.

Senatorin nennt Details zur Flucht des Straftäters

Während der 41-Jährige in Haft war, gab es nach Angaben der Senatorin zwischenzeitlich Hinweise, dass der Mann Bezüge zum Salafismus oder radikalen Islamismus haben könnte. Dies sei mehrfach thematisiert worden. Psychologen hätten diese Einschätzung Ende 2021 nicht geteilt. Auch eine Anfrage beim Verfassungsschutz habe im August 2022 ergeben, dass solche Erkenntnisse nicht vorlägen. In der JVA Plötzensee habe sich der Mann unauffällig verhalten. Daher sei schließlich die Verlegung in den offenen Vollzug beschlossen worden.

Zuletzt war der Straftäter laut Kreck am Samstagabend gegen 20.10 Uhr gesehen worden. Bei einer Zählung am Sonntag gegen 0.35 Uhr sei sein Fehlen bemerkt worden. "Gesicherte Aussagen zu den Umständen der Entweichung können nicht getroffen werden", erklärte die Senatorin. Sie verwies darauf, dass der offene Vollzug nicht gesichert sei wie geschlossene Haftanstalten. Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Erst Ende August war einem verurteilten Gewalttäter die Flucht gelungen. Der 28-Jährige war von seinem ersten unbegleiteten Ausgang nicht wie vereinbart in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurückgekehrt. Für die Lockerungen musste sich Kreck harter Kritik im Rechtsausschuss stellen. Nach ihren Aussagen hatte es vor der Entscheidung eine umfassende Prüfung gegeben.

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