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Aachen: Kokain im Café verkauft – lange Haftstrafen für Drogenbande


Urteil am Aachener Landgericht
Kokain im Café: Drogenbande muss lange in Haft

Von t-online
31.10.2024 - 10:08 UhrLesedauer: 2 Min.
imago198770544Vergrößern des BildesEin Paket mit Kokain wird aufgeschnitten (Symbolbild): Am Mittwoch wurde die Mitglieder einer Drogenbande im Ostviertel zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Sie hatten Kokain in einem Café verkauft. (Quelle: Vladimir Wegener)

Die Betreiber eines Cafés im Ostviertel verkaufen jahrelang Kokain an ihre Kunden. Sie müssen nun mehrere Jahre ins Gefängnis.

Am Mittwoch, 30. Oktober, wurden die Mitglieder einer Drogenbande vor dem Aachener Landgericht zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Sie hatten jahrelang in einem Café am Adalbertsteinweg Kokain an ihre Kunden verkauft. Das berichtet die "Aachener Zeitung".

Der 49-jährige Hauptangeklagte Ibrahim K. wurde dabei zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in einer Wohnung über dem Café kiloweise Kokain gebunkert und dieses in portionierten Mengen an seine Kunden verkauft hatte, so die Lokalzeitung. Der Mann habe dabei außerdem unter Bewährung gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert. Da der Angeklagte dem Gericht glaubhaft Reue und Einsicht vermitteln konnte, wurde die Haftstraße gemindert.

Mitangeklagte kriegen weniger Jahre Haft

Ein weiterer Angeklagter ist der 48-jährige Özer Ö., der ebenfalls unter Bewährung stand und im Café als Verkäufer fungiert hatte. Er bestand jedoch vor Gericht vehement darauf, kein Kokain verkauft zu haben, schreibt die "Aachener Zeitung". Sein Anwalt hatte sogar auf Freispruch plädiert. Das Gericht ging nicht dem aber nicht nach und verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte ein halbes Jahr länger gefordert.

Die weiteren Angeklagten, der 33-jährige Emrah Y. und die 44-jährige Tanja S. erhielten geringere Haftstrafen, da sie entweder geständig gewesen sind oder ihnen nur Beihilfe zur Last gelegt werden konnte. Sie müssen im Falle von Emrah Y. drei Jahre und neun Monate bzw. im Falle von Tanja S. drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Verwendete Quellen
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