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Aachen: Mord-Prozess wegen getötetem Baby – Neues Urteil


Richter: "Es ist nicht alles optimal gelaufen"
Nach Säuglingstod: Milde Strafe für den Vater

Von dpa, t-online, abr

Aktualisiert am 07.10.2024 - 15:59 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:241007-935-280379Vergrößern des BildesJustizzentrum Aachen (Symbolbild): Am Montag fiel hier das Urteil gegen Stefan P. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)

Im Fall des getöteten Babys Ben ist am Montag am Aachener Landgericht ein neues Urteil gefällt worden. Der Vater kommt mit einer deutlich milderen Strafe davon.

Vor dem Aachener Landgericht wurde heute, 7. Oktober, im Prozess um den Tod des sechs Monate alten Ben aus Alsdorf ein neues Urteil gefällt. Der Vater des 2019 verstorbenen Säuglings, Stefan P., erhält wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

In einem ersten Prozess war er noch zu sieben Jahren Gefängnis, ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung, verurteilt worden. Durch eine Revision wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) im August 2021 aber aufgehoben. Dadurch durfte er vorzeitig das Gefängnis verlassen. Bis dahin saß er allerdings schon zwei Jahre in Untersuchungshaft.

Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass er einen Sturz seines Kindes verschwiegen und keine medizinische Hilfe geholt habe, um sein Fehlverhalten zu verschleiern. Der Säugling erlag kurze Zeit später seinen Kopfverletzungen, nachdem sich sein Gesundheitszustand in der Nacht drastisch verschlechtert hatte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da die Begründung des Richters nicht ausreichend gewesen sei. Im neu aufgerollten Prozess forderte die Staatsanwaltschaft nun eine Haftstraße von 2 Jahren und 9 Monaten. Die Verteidigung wollte einen Freispruch.

Gericht räumt Fehler ein

Im neu verhandelten Prozess ging es vor allem darum, ob die Tat von Stefan P. vorsätzlich gewesen ist oder ob es sich um fahrlässige Tötung handelt, die durch einen Unfall ausgelöst wurde. In den neuen Verhandlungen schätzte das Landgericht die Tat des Vaters als "Momentversagen" ein. Der Angeklagte habe die Dramatik unterschätzt und nicht erkannt, dass sein Sohn sterben würde, so das Gericht. Selbst wenn der Vater sofort den Notarzt gerufen hätte, hätte das Kind unter Umständen nicht gerettet werden können, heißt es weiter.

Im ersten Prozess sei "nicht alles optimal gelaufen", sagte der Vorsitzende Richter. Der angeklagte Vater hätte über drei Jahre warten müssen. Da seine Zeit in der Untersuchungshaft seine nun feststehende Haftstrafe übersteigt, erhält er zudem eine Entschädigung.

Verwendete Quellen
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