t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalAachen

Aachen: Aymen B. verletzt Security-Mann mit Glasscherbe – Prozess beginnt


Prozessbeginn
Aymen B. verletzt Security-Mann mit Glasscherbe

Von t-online
26.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Landgericht in AachenVergrößern des Bildes
Justizzentrum Aachen (Archivbild): Ein 29-Jähriger muss sich vor dem Aachener Landgericht wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und sexueller Belästigung verantworten. (Quelle: Oliver Berg/Archiv/dpa)

Aymen B. soll einen Security-Mitarbeiter des Apollos mit einer Glasscherbe schwer verletzt haben. Der Prozess beginnt.

Vor dem Club Apollo kam es im Juli 2023 zu einem gewalttätigen Vorfall, bei dem ein Security-Mitarbeiter schwer verletzt wurde. Im Prozess, der jetzt am Aachener Landgericht begonnen hat, muss sich der 29-jährige Aymen B. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Laut Videoaufnahmen, die vor Gericht gezeigt wurden, warf der Angeklagte eine Flasche aus kurzer Distanz auf den Türsteher, nachdem dieser ihn aufgrund seines Verhaltens aus dem Club verwiesen hatte. Das berichtet die "Aachener Zeitung".

Die Glasscherbe hat die Halsschlagader nur knapp verfehlt

Der Türsteher habe vor Gericht gesagt, er habe den Wurf aus den Augenwinkeln bemerkt und sich zur Seite gedreht, doch eine Glasscherbe habe ihn am Hals getroffen. Die Verletzung, die in der Uniklinik behandelt wurde, hätte lebensbedrohlich sein können, hätte die Scherbe die Halsschlagader getroffen.

Grund für den Rauswurf von Aymen B. war ein Vorfall sexueller Belästigung. Auch wegen dieses Vorfalles muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. Er soll seine Begleitung gegen deren Willen unsittlich berührt haben. Vor Gericht bestritt die Frau jedoch, sich belästigt gefühlt zu haben. Sie habe sich aber kaum an Details des Abends erinnern können, berichtet die Lokalzeitung.

An die sexuelle Belästigung erinnern sich Täter und Opfer nicht

Aymen B., der zur Tatzeit stark alkoholisiert war, behauptete vor Gericht, er könne sich aufgrund eines "Filmrisses" an nichts mehr erinnern. Auch sein Anwalt betonte den hohen Alkoholkonsum des Angeklagten und führte ihn als Entschuldigung für sein Verhalten an. Allerdings zeigen die Videoaufnahmen keine Hinweise auf eine starke Beeinträchtigung des Angeklagten, was auch von der Security-Kraft bestätigt wurde.

Das Verfahren wird am 30. September vor dem Aachener Landgericht fortgesetzt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



TelekomCo2 Neutrale Website