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Kolumne "die Orthografin": Wie wäre es Ihnen denn recht? – oder Recht?


Die Orthografin
Wie wäre es Ihnen denn recht? – oder Recht?


Aktualisiert am 16.05.2018Lesedauer: 2 Min.
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Wörterbuch: In ihrer Kolumne nimmt "die Orthografin" häufige Schreibfehler unter die Lupe und erklärt, wie man diese vermeidet.Vergrößern des Bildes
Wörterbuch: In ihrer Kolumne nimmt "die Orthografin" häufige Schreibfehler unter die Lupe und erklärt, wie man diese vermeidet. (Quelle: Massonstock/getty-images-bilder)

"Wie schreibt man das noch gleich?"

Ist es Ihnen so recht oder Recht?

Wer gerne recht hat, dem sollte hier die Kleinschreibung recht sein.

Aber der Reihe nach.

Bei den Schreibweisen von recht/Recht ist es oft zu Recht schwierig, immer zurechtzukommen. Nicht wenige haben die richtige Schreibweise von recht und Recht schon des Öfteren nachgeschlagen. Gehört sie doch zu den Fällen, die man immer wieder gerne vergisst oder verwechselt. Die Groß- und Kleinschreibung ist in der deutschen Orthografie ähnlich knifflig wie die Getrennt- und Zusammenschreibung.

Ich denke, inzwischen kann ich mit Recht behaupten, ich komme damit zurecht. Sie auch?

Wie verhält es sich denn mit recht und Recht?

Werfen wir dazu doch einmal einen Blick in den Duden: Im Zusammenhang mit den Verben haben, geben, tun und bekommen wird die Kleinschreibung empfohlen.

  • Beispiele: Ich habe gerne recht. Er bekommt mal wieder recht. Wir sollten ihm recht geben.

Pflicht ist die Kleinschreibung in Verbindung mit den Verben sein und werden.

  • Beispiele: So ist es recht. Es wird ihnen schon recht sein.

Ebenfalls klein wird das Wort recht geschrieben, wenn es sich um ein Adverb beziehungsweise ein Umstandswort handelt. Diese Wortart bezeichnet also die Umstände einer Handlung näher: Man kann dir nichts recht machen. Das geschieht dir recht. Jetzt erst recht.

Großschreiben müssen Sie Recht nur in einem Fall, und zwar wenn Recht ein Substantiv ist beziehungsweise das Wort im substantivischen Gebrauch verwendet wird (Kennzeichen ist hier meist der bestimmte oder unbestimmte Artikel).

  • Beispiele: Wir sind im Recht. (Das) Recht sprechen. Sie hat ein Recht auf ihre Meinung. Das bürgerliche Recht. Das Rechte tun, ist manchmal schwer.

Häufig falsch geschrieben wird zurecht/zu Recht.

Überraschenderweise gibt es das Wort zurecht gar nicht! Zumindest nicht als eigenständiges Wort, sondern nur als Vorsilbe von Verben: zurechtkommen, zurechtschneiden, zurechtbiegen. Das Schwierige daran ist manchmal, dass diese Verben trennbar sind und dann in zwei Teilen auftreten: Ich komme schon zurecht. Somit steht zurecht häufig allein da und wird als eigenständiges Wort wahrgenommen und in solchen Wendungen oft falsch gebraucht.

Die Wendung zu Recht wird aber getrennt geschrieben und Recht hier immer groß. Sie bedeutet so viel wie: mit einem gewissen Recht oder berechtigterweise. Im Prinzip ist das alles logisch, trotzdem werden die unterschiedlichen Verwendungsformen von recht/Recht häufig verwechselt.

Merken wir uns also: Mit der Kleinschreibung von recht ist man eigentlich immer auf der sicheren Seite, außer es handelt sich um ein Substantiv.

Und nicht vergessen: Man kann es nie allen recht machen!

*Wir haben uns in der t-online.de-Redaktion darauf verständigt, die größtmögliche Einheitlichkeit herzustellen. Daher halten wir uns an die empfohlenen Schreibweisen des Dudens.

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