Freilassung angeordnet Gericht spricht Orang-Utan Rechte einer Person zu
Orang-Utan-Weibchen Sandra erhält durch ein Gerichtsurteil die Rechte einer Person – wenn auch keiner biologisch menschlichen. Jetzt soll sich ihre Situation bessern.
Ein Orang-Utan-Weibchen ist auf Verlangen der argentinischen Justiz aus dem ehemaligen Zoo von Buenos Aires in eine Auffangstation für Menschenaffen in den USA verlegt worden. Der 1986 im Rostocker Zoo geborenen Sandra wurden die Rechte einer "nichtmenschlichen Person" zugesprochen, deshalb sei ihre Freilassung zwingend. Das Tier wurde am Donnerstagabend per Direktflug nach Dallas gebracht – allerdings nicht als Passagier, sondern im Frachtraum, wie Anwalt Andrés Gil Domínguez erklärte.
Da die 53 Kilogramm schwere Menschenäffin nicht imstande ist, sich dem Leben in der Wildnis anzupassen, soll sie zukünftig im Freigehege des Center for Great Apes in Florida leben. Dort sind bereits 21 weitere Orang-Utans und 31 Schimpansen untergebracht, unter ihnen Bubbles, ehemals Haustier von Popstar Michael Jackson. Vor dem Einzug in Florida muss Sandra jedoch noch eine rund 40-tägige Quarantäne im Sedgwick County Zoo in Wichita im US-Bundesstaat Kansas durchstehen.
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Sandra verbrachte nach ihrer Geburt in Rostock einige Jahre im ehemaligen Ruhr-Zoo in Gelsenkirchen, bevor sie 1995 nach Buenos Aires verlegt wurde. Der 2014 von Tierschützern angestrengte Prozess um Sandras Grundrechte hat mit dazu beigetragen, dass der Zoo von Buenos Aires in einen Ökopark umgewandelt wird. Bis 2023 soll dort eine Forschungs- und Bildungsstätte zum Erhalt der Artenvielfalt entstehen.
- Nachrichtenagentur dpa