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Münster: Gepfändeter Mops – Anwalt strebt Grundsatzurteil an


Jetzt geht es vor Gericht
Anwalt strebt Grundsatzurteil um gepfändeten Mops an

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Gepfändeter Mops: Der Anwalt der neuen Besitzer strebt ein Grundsatzurteil an.Vergrößern des Bildes
Gepfändeter Mops: Der Anwalt der neuen Besitzer strebt ein Grundsatzurteil an. (Quelle: Guido Kirchner/dpa-bilder)

Mops "Edda" wurde gepfändet und dann auf eBay verkauft. Nun strebt der Anwalt der neuen Besitzerin ein Grundsatzurteil an. Es geht auch darum, ob die Pfändung des Tieres zulässig war.

Im Fall des gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mopses "Edda" hat Rechtsanwalt Wolfgang Kalla im Auftrag seiner Mandantin Klage gegen die Stadt Ahlen vor dem dortigen Amtsgericht eingereicht und strebt nun ein Grundsatzurteil an. Inzwischen sei der Streitwert – den Kalla bei mindestens 15.000 Euro taxiert – so hoch, dass die Verhandlung gleich vor dem höheren Landgericht in Münster stattfinden müsste.

Dort solle auch geprüft werden, ob die Stadt Ahlen und ein Vollzugsbeamter ihre Amtspflichten verletzt haben. Den Eingang des entsprechenden Antrags auf Verlegung des Verfahrens nach Münster bestätigte das Amtsgericht Ahlen auf Anfrage. Eine Entscheidung sei für Ende Juni zu erwarten.

Käuferin fühlt sich getäuscht

Mops "Edda" war von der Stadt Ahlen im November 2018 bei einer Schuldnerin gepfändet worden, da man bei ihr nach Angaben der Stadt sonst nichts Wertvolles gefunden hatte. Eine Polizistin aus Wülfrath kaufte den Hund für 690 Euro bei Ebay-Kleinanzeigen, wo ihn der Vollzugsbeamte über sein privates Konto angeboten hatte. Die Käuferin fühlt sich aber getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund war. Sie will den Kaufpreis und Tierarztkosten erstattet bekommen. Laut Anwalt Kalla würden sich allein die Kosten für Medikamente bei einer Lebensdauer von 15 Jahren auf 13.000 Euro summieren.

Rechtsanwalt stellt Rechtmäßigkeit der Pfändung infrage

Das Münsteraner Landgericht solle nicht nur über den Schadenersatz entscheiden, sondern "auch über die Rechtsfrage, ob die Pfändung überhaupt zulässig war", so der Anwalt. Ein Rechtsgutachten, das die Stadt Ahlen in Auftrag gegeben hatte, bejahte das. Kalla will das aber von einem Gericht geklärt wissen: "Viele Menschen können von Pfändungen von Haustieren betroffen sein – hier muss es Rechtssicherheit für Mensch und Tier geben."


Unterdessen geht auch das strafrechtliche Verfahren gegen den Vollzugsbeamten weiter. Die Mops-Käuferin hatte ihn wegen Betrugs angezeigt. "Die Ermittlungen laufen noch", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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