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Schleswig-Holstein | Kleinstädte setzen Greifvögel auf Krähen an


Schleswig-Holstein
Kleinstädte setzen Greifvögel auf Krähen an

Von dpa
06.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Saatkrähenschwarm auf einem Baum (Archiv): Gern gesehen sind die Vogelgruppen in Norddeutschland nicht.Vergrößern des Bildes
Ein Saatkrähenschwarm auf einem Baum (Archiv): Gern gesehen sind die Vogelgruppen in Norddeutschland nicht. (Quelle: R. Martin/imago images)

Große Kolonien geschützter Saatkrähen sind in Norddeutschland zu einem Problem geworden. Jetzt sollen Greifvögel die Ausbreitung der Vögel verhindern.

Mehrere Kleinstädte in Schleswig-Holstein wollen mit Hilfe von Greifvögeln die Zahl der Saatkrähen eindämmen. Die Kommunen haben große Kolonien der Rabenvögel und damit einhergehend mit Problemen wie Lärmbelästigung oder Kot unter den Nestern zu kämpfen. Seit Anfang Februar kommt Falkner Herbert Boger drei Mal in der Woche mit seinen Tieren etwa nach Kellinghusen, einer Kleinstadt an der Eider, um dort Krähen zu vergrämen.

"Diese Maßnahmen werden schon seit drei Jahren durchgeführt und führten zumindest dazu, dass die Zahl der Nester in den letzten Jahren nicht gestiegen ist", sagte Katja Nielsen von der Stadt Kellinghusen. Auch in Wilster, etwa 30 Kilometer entfernt, ist Boger mit seinen Falken und Bussarden im Einsatz.

Immer mehr Saatkrähen kommen in die Städte

Nach einer landesweiten Erfassung von 2021 leben nach Angaben des Landesamtes für Umwelt rund 28.000 Saatkrähen-Brutpaare in Schleswig-Holstein. Deutschlandweit gab es 2020 rund 105.000 Brutpaare, davon etwa 27 Prozent im nördlichsten Bundesland.

Die Vögel lassen sich mittlerweile vermehrt in Städten nieder, Schwerpunkte sind Kommunen nahe der Marsch und in der Nähe von Fluss- und Grünlandniederungen, wie zum Beispiel Elmshorn, Neumünster, Rendsburg und Kellinghusen. Inzwischen brüten nach Angaben des Naturschutzbundes Nabu in Schleswig-Holstein rund 75 Prozent des Saatkrähenbestandes in Städten – 1954 war es nur ein Viertel.

Die Saatkrähe gehört zu den besonders geschützten Arten in Deutschland. Sie darf nicht gejagt werden – und auch vergrämt werden darf sie nur unter strengen Auflagen und mit Genehmigung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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