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Emden: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren


Anspruch auf Sozialleistungen erlischt
Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren

Von dpa, t-online, sth

Aktualisiert am 15.01.2019Lesedauer: 1 Min.
Zerbrochenes Bierglas: Das Erbe war nach zwei Jahren aufgebraucht. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Zerbrochenes Bierglas: Das Erbe war nach zwei Jahren aufgebraucht. (Symbolfoto) (Quelle: foto2press/imago-images-bilder)
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Ein Mann aus Emden hat ein Erbe in Höhe von 200.000 Euro in zwei Jahren "ausgegeben und vertrunken". Ein Gericht hat

Wer ein Erbe von 200.000 Euro binnen zwei Jahren in der Kneipe verprasst, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen mehr. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil. Vor Gericht musste sich ein 51 Jahre alter Hartz-IV-Empfänger verantworten, dem das Jobcenter keine Sozialleistungen zahlen wollte.

Der hatte ein hohes Erbe in kurzer Zeit verprasst. Dieses Verhalten sei grob fahrlässig und in hohem Maße zu missbilligen, entschied das Gericht in Celle in dem am Montag veröffentlichten Urteil. Da der Kläger eine Erwerbstätigkeit nicht beabsichtigte, hätte ihm klar sein müssen, dass er mit seinem sozialwidrigen Verhalten in kurzer Zeit wieder auf staatliche Leistungen angewiesen sein würde.

Er will 60.000 Euro verschenkt haben

Der 51-jährige Hartz-IV-Empfänger aus Emden hatte nach dem Tod seines Onkels 2011 Immobilien im Wert von 120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen von 80.000 Euro geerbt. Dass das Erbe bereits zwei Jahre später aufgebraucht war, begründete der Mann mit einer vermeintlichen Alkoholerkrankung und dem Umstand, dass er den überwiegenden Teil des Tages in Gaststätten verbracht habe. Freimütig räumte er ein, das Erbe "ausgegeben und vertrunken" zu haben. Allein 60.000 Euro habe er verschenkt, um zu gefallen.


Das Gericht hielt dem Mann vor: Auch ohne Arbeit hätte er rund sieben Jahre und sieben Monate von dem Erbe leben können.

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