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Düsseldorf: Rentner muss fürs Ausruhen an Haltestelle keine Strafe zahlen


Ordnungsamt entschuldigt sich
Rentner muss Strafe fürs Ausruhen nicht zahlen

Von t-online, LT

Aktualisiert am 27.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Der Düsseldorfer Hauptbahnhof: Das Verschnaufen an einer Bushaltestelle in der Nähe soll einen Rentner 35 Euro kosten.Vergrößern des Bildes
Der Düsseldorfer Hauptbahnhof: Das Verschnaufen an einer Bushaltestelle in der Nähe soll einen Rentner 35 Euro kosten. (Quelle: imago-images-bilder)
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In Düsseldorf sorgt ein Bußgeldbescheid für einen Rentner für Empörung. Der 86-Jährige sollte eine Strafe zahlen, weil er sich an einer Bushaltestelle ausgeruht hatte. Inzwischen hat sich das Ordnungsamt bei ihm entschuldigt.

Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, soll in Düsseldorf an der Haltestelle Friedrich-Ebert-Straße passiert sein. "Sie benutzen die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nutzten diese als Ruheplatz. Die Anlagen des ÖPNV (…) dürfen nur im Rahmen ihrer Bestimmung für öffentliche Verkehrszwecke benutzt werden." Für den Senioren bedeutet das: An der Bushaltestelle darf nur sitzen, wer auf den Bus wartet. Für das Ausruhen sollte er 35 Euro Strafe zahlen.

Ordnungsamt entschuldigt sich bei Rentner

Ein Bekannter des 85-Jährigen hatte den Bußgeldbescheid geteilt. In den sozialen Netzwerken wurde der Post tausende Male geteilt, die Empörung war groß. Inzwischen hat das Ordnungsamt Düsseldorf Stellung zu der Geschichte bezogen. "Das Verfahren gegen ihn wird 'von Amts wegen' eingestellt. Einer schriftlichen Äußerung des Betroffenen bedarf es nicht mehr" heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Stadt.

Weiter heißt es, "das Verhalten des Seniors hätte unter den Aspekten der Angemessenheit und der Opportunität bewertet werden müssen. Bei so einer Entscheidung muss das Lebensalter des Betroffenen, das in diesem Alter natürliche Bedürfnis, eine Ruhepause einzulegen und 'sich mal setzen' sowie die im Bahnhofsumfeld fehlenden Sitzgelegenheiten (...) berücksichtigt werden." Michael Zimmermann, der Leiter des Ordnungsamtes "bedauere das Vorgehen sehr".

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