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Russland: Deutsch-russischer Schüler (18) sitzt im Gefängnis – Mutter spricht


Wegen angeblichen Landesverrats
18-jähriger deutscher Schüler in Russland in Haft

Von t-online, ams

Aktualisiert am 03.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Basilius-Kathedrale am Roten Platz in Moskau.Vergrößern des BildesBasilius-Kathedrale am Roten Platz in Moskau (Archivbild): Ein 18-jähriger Deutschrusse wird in Moskau festgehalten. (Quelle: yulenochekk/getty-images-bilder)

Kurz vor dem Flug ist ein Deutschrusse vor den Augen seiner Mutter verhaftet worden. Der Vorwurf: Landesverrat. Dem widerspricht seine Mutter nun in einem Bericht.

Nahe Sotschi sei es passiert: Bei dem russischen Touristenort wurde der 18-jährige Kevin Lick vor den Augen seiner Mutter Wiktorija am 23. Februar festgenommen. Vier bis fünf Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes FSB seien aus einem grauen Kleinbus herausgestürmt und hätten den damals 17 Jahre alten Deutschrussen verhaftet, berichtete seine Mutter dem "Spiegel". Die Männer hätten die Aktion gefilmt: "Lick, Kevin Wiktorowitsch, Sie sind festgenommen nach Artikel 275 wegen Landesverrats", habe einer der Beamten gesagt.

Dabei wollten ihr Sohn und sie nur kurz etwas in einem Café essen, bevor es per Flugzeug nach Deutschland gehen sollte. Doch nun ist Kevin Lick der jüngste Beschuldigte jemals, der in Russland wegen Landesverrats verurteilt wurde, berichtet der "Spiegel". Vier Jahre soll er in Haft verbringen. Die Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshof: Lick habe "auf dem Gebiet der Stadt Maikop aus Unzufriedenheit mit dem politischen Kurs der Russischen Föderation und der von den Streitkräften ausgeführten Spezialoperation in der Ukraine" Militärstützpunkte fotografiert und die Fotos per E-Mail an einen Vertreter eines ausländischen Staates geschickt.

Mutter sollte über Schicksal des Sohnes schweigen

Das bestreiten die Licks. Den Nachbarn habe sie erzählt, dass ihr Sohn nach Moskau gezogen sei, um seine Ausbildung abzuschließen. Jetzt schäme sie sich für solche Lügen. Doch für die Geheimniskrämerei gibt es einen Grund: Sie musste nach der Festnahme ihres Sohnes eine Verschwiegenheitserklärung des Geheimdienstes unterschreiben. Dabei wurde ihr gedroht. Sollte sie über den Prozess sprechen, werde sie ihren Sohn nicht wiedersehen. In jeder Gerichtssitzung müsse dabei eine neue Vereinbarung unterzeichnet werden, berichtet sie dem "Spiegel". Das könnte auch der Grund sein, wieso der Anwalt der Familie sich nicht äußert.

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Quelle: t-online

Der 18-Jährige ist in Deutschland geboren und besitzt sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft. Er lebte mit seiner Mutter Wiktorija in der russischen Stadt Maikop, in der kleinen autonomen Republik Adygeja. Die ersten zwölf Jahre seines Lebens sei er in Montabaur, nahe Koblenz aufgewachsen, berichtet der "Spiegel". Die Mutter sei alleinerziehend gewesen, der Vater habe die Familie wenige Monate nach der Geburt von Kevin verlassen. Vor der Festnahme arbeitete die Mutter an der Rückkehr nach Deutschland. Diese wurde ihnen aber nun verwehrt.

"Wieso bin ich 2017 nur mit ihm aus Deutschland zurück hierhergekommen? Ich bin an allem schuld", sagt sie in dem Bericht.

Auswärtiges Amt setzt sich für Schüler ein

Im Gefängnis gehe es ihrem Sohn schlecht, berichtete die Mutter dem "Spiegel". Er sitze mit erwachsenen Mördern hinter Gittern. Zwei von ihnen hätten den Jungen verprügelt. "Mama, im Gefängnis herrschen andere Gesetze", habe er erzählt. "Mama, wenn sie dir sagen, dass ich mich aufgehängt habe, glaub das nicht! Dann wurde ich wahrscheinlich ermordet", habe Kevin seiner Mutter mehrmals gesagt.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin setzte sich die Deutsche Botschaft in Moskau seit Monaten für einen direkten Kontakt zu dem Jungen ein. Das blieb bisher jedoch erfolglos. Gerade bei Doppelstaatlern hätten es die deutschen Diplomaten schwer, berichtet der "Spiegel". Diese werden in Russland ausschließlich als Russen gesehen und behandelt. Dass Kevin Arthritis hat und damit chronisch krank ist, habe bisher auch nicht weitergeholfen. Mittlerweile dürfe er aber zumindest mit der Mutter telefonieren. Diese darf ihn auch vor Ort in Haft besuchen.

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