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Weizsäcker-Mord: Attentäter zu zwölf Jahren verurteilt – und Psychiatrie


Tödliche Messerattacke
Weizsäcker-Attentäter wegen Mordes verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 08.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Gregor S. (57) und sein Verteidiger: S. ist wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte Gregor S. (57) und sein Verteidiger: S. ist wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Nach dem tödlichen Angriff auf den Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist der Angeklagte zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht berücksichtigte den psychischen Zustand des Mannes.

Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker hat das Gericht am Mittwoch das Urteil gegen den Angreifer gesprochen. Der 57-jährige Gregor S. muss für zwölf Jahre in Haft. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Bei dem Urteil wurde eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt, sonst wäre bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend.

Von Weizsäcker war Sohn des früheren Bundespräsidenten

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker war am 19. November 2019 gegen Ende eines Vortrags in der Schlossparkklinik Berlin getötet worden. Der 57-Jährige aus Rheinland-Pfalz war aus den Zuhörerreihen nach vorn gestürmt und hatte dem völlig arglosen Professor ein Messer in den Hals gerammt. Für den Mediziner kam jede Hilfe zu spät. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen.

Der Angeklagte musste sich seit Mitte Mai wegen Mordes an dem Professor sowie wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verantworten. Der Beamte, der privat zu dem Vortrag gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und war erheblich verletzt worden. Als Mordmotiv nimmt die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten an, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Im Prozess ist die Schuldfähigkeit des Angeklagten ein zentraler Punkt. Der 57-Jährige, zuletzt als Packer in einem Logistikzentrum tätig, hatte die Attacke gestanden, aber keine Reue gezeigt.

Die beiden Verteidiger sprachen sich für eine Verurteilung wegen Mordes an dem Mediziner aus und verlangten im Fall des Polizisten einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine konkrete Freiheitsstrafe beantragten sie nicht. Er sehe allerdings nicht, dass weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der Verteidiger.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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