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Nach dem Raser-Urteil in Stuttgart: "Es war Totschlag"


Nach Raser-Urteil in Stuttgart
"Es war Totschlag": Eltern des Opfers legen Revision ein

Von dpa
19.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Erinnerung an den Unfall in Stuttgart: Nachdem der Autofahrer zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, legten die Eltern von einer der beiden Getöteten Revision ein.Vergrößern des Bildes
Erinnerung an den Unfall in Stuttgart: Nachdem der Autofahrer zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, legten die Eltern von einer der beiden Getöteten Revision ein. (Quelle: imago)
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Nachdem ein 21-jähriger Autofahrer zu fünf Jahren Gefängnis wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge verurteilt worden war, wehren sich die Eltern von einem der beiden Opfer.

Nach dem Urteil im Prozess um den Raser-Unfall mit zwei Toten in Stuttgart haben die Eltern der getöteten 22-Jährigen Revision eingelegt. Dies bestätigte ihr Anwalt Christoph Arnold am Dienstag auf Anfrage. Damit wird sich nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Zuerst hatte der SWR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und weitere Nebenkläger prüfen ebenfalls eine Revision. Die Entscheidung der Anklagebehörde soll bis Freitag fallen, wie ein Sprecher sagte.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten am vergangenen Freitag zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.

Bei 165 km/h Kontrolle über Sportwagen verloren

Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.


Das Urteil sei sowohl rechtlich als auch moralisch falsch, sagte Nebenklage-Vertreter Christoph Arnold. Der Angeklagte habe den Tod des Paares billigend in Kauf genommen. Deshalb hätte er mindestens wegen Totschlags verurteilt werden müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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