Besitz von Kinderpornos Strafbefehl gegen Diakon in Trier erlassen
Das Amtsgericht Trier hat einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornos gegen einen Diakon erlassen.
Gegen einen Diakon der katholischen Kirche im Bistum Trier ist wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften ein Strafbefehl in Höhe von 3.200 Euro erlassen worden. Der Mann habe 15 kinderporno- und 15 jugendpornografische Dateien besessen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichtes Trier am Montag. Die Frist, in der der Mann Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen könne, laufe Montag um Mitternacht ab. Ohne Einspruch werde dieser am Dienstag rechtskräftig. Zuvor hatte die Zeitung "Trierischer Volksfreund" (Montag) darüber berichtet.
Ermittlungsergebnisse aus den USA
Der Mann ist ein sogenannter Diakon mit Zivilberuf: Er war bis vor kurzem im Trierer Klinikum Mutterhaus tätig. Der Mann hatte die Klinik selbst über die Ermittlungen gegen ihn informiert. Das Arbeitsverhältnis sei daraufhin einvernehmlich beendet worden, hatte das Mutterhaus im März mitgeteilt. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich der Mann bei der Ausübung seines Berufes strafbar gemacht hatte.
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Das Bistum Trier hatte den Diakon mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren wurde eingeleitet. Fahnder waren auf den Mann nach Erkenntnissen von US-amerikanischen Ermittlungsbehörden aufmerksam geworden, die diese bei Internetermittlungen gewonnen hatten.
- Nachrichtenagentur dpa