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Urteil nach Messerangriff in Chemnitz: Täter zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt


Urteil im Prozess
Mehrjährige Haftstrafe für Messerstecher von Chemnitz

Von dpa, afp, nhr

Aktualisiert am 22.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Alaa S. und seine Anwälte: Er wurde zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.Vergrößern des Bildes
Alaa S. und seine Anwälte: Er wurde zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. (Quelle: reuters)
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Bei einer Messerstecherei kam Daniel H. ums Leben – der Vorfall löste rassistische Übergriffe und eine politische Krise aus. Einer der Tatverdächtigen wurde nun verurteilt. Doch noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf Daniel H. in Chemnitz ist der Angeklagte Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Chemnitz erging am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Syrer soll der Anklage zufolge Ende August vergangenen Jahres am Rande des Chemnitzer Stadtfests gemeinsam mit einem flüchtigen Tatverdächtigen den 35-jährigen Daniel H. erstochen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der Mann hat sich während des Prozesses nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. In einem Fernsehinterview des ZDF beteuerte der 24-Jährige kürzlich jedoch seine Unschuld.

Kurz nach der Verurteilung legten die Verteidiger des Angeklagten Rechtsmittel ein. Das erklärte die Rechtsanwältin Ricarda Lang. Anwalt Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil als "falsch". Wegen der Revision der Verteidiger wird der Schuldspruch der Chemnitzer Richter nun zunächst nicht rechtskräftig.

Nach der Tat kam es zu rassistischen Übergriffen

Der angeklagte Syrer soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August 2018 am Rande eines Stadtfestes in Chemnitz den 35-jährigen Daniel H. mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt haben. In der Folge kam es in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen.


Der Streit um die Frage, ob es "Hetzjagden" gegeben habe, wurde zur Zerreißprobe für die große Koalition und führte dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Der Prozess fand aus Sicherheitsgründen in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden statt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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