Mordfall Maria auf Usedom Schwangere aus Mordlust getötet? Männer vor Gericht
Das Verbrechen schockierte die Menschen auf Usedom: Eine 18-Jährige wurde brutal ermordet. Nun beginnt der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter, zwei junge Männer aus der Region.
Mitte März wurde Maria K. aus Zinnowitz brutal ermordet: Von Dienstag an müssen sich ein 19- und ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Stralsund dafür verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die schwangere 18-Jährige heimtückisch und aus Mordlust getötet zu haben. Sie wollten einen Menschen sterben sehen, wie es vom Gericht hieß. Die Männer hätten sich verabredet und genau dieses Opfer ausgesucht.
In Marias Wohnung versetzte der 19-Jährige nach Darstellung der Ankläger der jungen Frau von hinten einen Stich in den Hals und den Nacken. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche im Kopf-Hals-Bereich zugefügt. Der 21-Jährige habe die Beine der Frau festgehalten und so an der Tat mitgewirkt.
Die beiden Deutschen aus Zinnowitz und einem Nachbarort hatten Maria nach der Tat liegenlassen und sich weiter in der Region aufgehalten. Einen Monat später wurden sie nach intensiver Fahndung festgenommen. Die Tatwaffe ist bis heute verschwunden. Möglicherweise haben die Männer ihre Kleidung und das Messer in die Ostsee geworfen.
Die Aussagen der Männer widersprechen sich
In der Untersuchungshaft seien beide Männer mehrfach befragt worden und hätten sich gegenseitig belastet, hieß es weiter. Der 19-Jährige habe eingeräumt, zugestochen zu haben. Insgesamt seien aber beide Aussagen noch nicht deckungsgleich, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Das Verbrechen hatte auf Usedom für Betroffenheit gesorgt. Anfang April kamen zu einer Gedenkandacht rund 70 Menschen in die Zinnowitzer Kirche. Pastorin Christa Heinze sprach von Fassungslosigkeit, Ratlosigkeit und Ohnmacht angesichts der Gewalt.
Einer der Männer ist nur vermindert schuldfähig
Dem erwachsenen Angeklagten droht laut Landgericht wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Jüngere soll den Gerichtsangaben zufolge wegen seiner Alkoholisierung und einer psychiatrischen Erkrankung bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein. Er ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, der mutmaßliche Mittäter sitzt in Untersuchungshaft.
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Bei dem Jüngeren ergeben sich laut Gericht im Falle einer Verurteilung wegen Mordes verschiedene Strafmöglichkeiten. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht ihm eine bis zu zehn Jahre dauernde Jugendstrafe. Sollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, könnte die Haftzeit auf 15 Jahre ausgeweitet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
- Nachrichtenagentur dpa