Urteil in Darmstadt Vater ermordet Kinder mit Hammer und Messer
Er hat mit einem Hammer und einem Messer seine Kinder getötet. Das Landgericht Darmstadt verurteilt einen 59 Jahre alten Mediziner wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Auch seine Frau muss ins Gefängnis.
Wegen Mordes an seinen beiden Kindern ist ein Vater am Mittwoch vom Landgericht Darmstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen die mitangeklagte Mutter urteilte die Kammer wegen Beihilfe an der grausigen Tat auf zwölf Jahre Gefängnis.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 59-jährige seinen 13 Jahre alten Sohn und die 10 Jahre alte Tochter im vergangenen August in ihrem Elternhaus im südhessischen Mörlenbach erschlagen, erstochen und anschließend die Betten mit den Leichen angezündet hat. Bei dem Vater wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Die Verurteilten sind Deutsche.
Eltern wollten sich selber töten
"Es war der Wille, die Kinder zu töten", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Gründe seien die Ausweglosigkeit nach einem Insolvenzverfahren und der drohenden Räumung des zwangsversteigerten Hauses. Allerdings hätten dafür die Kinder nichts gekonnt.
In der Nacht zum 31. August 2018 wurden das Mädchen und der Junge erschlagen und erstochen. Danach sollen die Eltern, beide Zahnärzte, Feuer im Haus gelegt und erfolglos versucht haben, sich mit Autoabgasen selbst zu töten. Die Feuerwehr konnte die Angeklagten retten. Die Familie hätte am Vormittag des 31. August ihr wegen der Insolvenz zwangsversteigertes Haus räumen müssen.
Frau behauptet, nicht Zuhause gewesen zu sein
Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten eine lebenslange Haft wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gefordert. Der Verteidiger der Ehefrau plädierte auf Freispruch. Sie behauptete in dem Verfahren, ihr Mann habe die Kinder getötet, als sie kurz aus dem Haus war.
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Der Anwalt des Vaters forderte eine mehrjährige Haftstrafe, ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Er wertete die Tat als Mord, weil der geständige Angeklagte die schlafenden Kinder erschlagen und erstochen hat. Sein Mandant sei allerdings vermindert schuldfähig gewesen, weil er zuvor Schlaftabletten genommen habe. Dieser Auffassung folgten die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Revision an.
- Nachrichtenagentur dpa