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Rheinland-Pfalz: 15 Jahre Haft für Vater im Babymord-Prozess


Kind vom Balkon fallen gelassen
15 Jahre Haft für Vater im "Babymord-Prozess"

Von dpa
Aktualisiert am 17.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte kommt mit seinem Anwalt in den Sitzungssaal: Das Landgericht Frankenthal hat im "Babymord-Prozess" den Vater zu 15 Jahren Haft verurteilt.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte kommt mit seinem Anwalt in den Sitzungssaal: Das Landgericht Frankenthal hat im "Babymord-Prozess" den Vater zu 15 Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Uwe Anspach/dpa)
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Vor drei Jahren hat ein Mann sein zwei Monate altes Baby vom Balkon fallen lassen. Nun ist er unter anderem wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Drei Jahre nach dem Tod eines zwei Monate alten Babys hat das Landgericht Frankenthal den Vater zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen den Vorwurf des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie der Geiselnahme gegen den 35 Jahre alten Deutschen als bewiesen an. Das Kind stürzte in der Nacht zum 14. Mai 2016 vom Balkon im zweiten Stock eines Hauses in Frankenthal rund 7,50 Meter tief. Es starb an einem mehrfachen Schädelbruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert. Sie sah durch einen Kokainkonsum zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Anders die Nebenklage: Sie forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.


Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte sei durch Drogen in einen Angstzustand und ein paranoides Verhalten geraten. Demzufolge sei ihm auf dem Balkon seine kleine Tochter entglitten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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