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Berlin: Lebensgefährtin erstochen – Haft für 78-Jährigen


Beziehungstat in Berlin
Lebensgefährtin erstochen – Haft für 78-Jährigen

Von dpa
10.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Zeugenstand mit Mikrofon (Symbolbild): Ein 78-jähriger Berliner muss nach einem tödlichen Angriff auf seine 77 Jahre alte Lebensgefährtin ins Gefängnis.Vergrößern des Bildes
Zeugenstand mit Mikrofon (Symbolbild): Ein 78-jähriger Berliner muss nach einem tödlichen Angriff auf seine 77 Jahre alte Lebensgefährtin ins Gefängnis. (Quelle: biky/imago-images-bilder)

Ein Mann aus Berlin muss wegen Totschlag seiner Partnerin für fünf Jahre ins Gefängnis. Er habe sein Opfer mit großer Gewalt angegriffen, gab das Gericht an. Der Mann gibt an, sich nicht an die Tat zu erinnern.

Ein 78-jähriger Berliner muss nach einem tödlichen Angriff auf seine 77 Jahre alte Lebensgefährtin ins Gefängnis. Fünf Jahre Haft verhängte das Landgericht Berlin gegen den ehemaligen Feuerwehrmann. Der Angeklagte habe die Frau vor sechs Monaten nach einem Streit in ihrer Wohnung in Berlin-Spandau mit Messerstichen umgebracht. Die Richter gingen von einem Totschlag im Affekt aus. Weil sich die Frau von dem 78-Jährigen trennen wollte, habe er seine sicher geglaubte Perspektive zerstört gesehen. Die Frau starb noch am Tatort.

Gericht: Opfer mit großer Gewalt angegriffen worden

Der frühere Feuerwehrmann habe nach etwa zwölf gemeinsamen Jahren in der Angst gehandelt, "er würde vor dem Nichts stehen", hieß es im Urteil. Am Abend vor der Tat im November 2018 sei ihm bewusst geworden, dass die Frau "diesmal den Trennungsgedanken umsetzen wird". Er habe sich auf die Straße gesetzt gefühlt. Zudem habe er die Frau verdächtigt, ihn um seine Ersparnisse in Höhe von mehr als 25.000 Euro gebracht zu haben.

Das Gericht ging davon aus, dass der gesundheitlich angeschlagene Angeklagte in einem "Zustand höchster affektiver Erregung" angriff. Seine Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert gewesen. Er habe die 77-Jährige mit großer Gewalt angegriffen und ihr eine Vielzahl von Verletzungen zugefügt. Mordmerkmale wie Heimtücke habe das Gericht nicht sicher feststellen können.


Der 78-Jährige, der auf einen Rollator gestützt und mit einem mobilen Sauerstoffgerät in den Gerichtssaal kam, hatte sich im Prozess auf fehlende Erinnerungen berufen. "Ich weiß nur noch, dass es am Abend Streit gab, weil sie mein Bankschließfach geplündert hatte", so der seit der Tat inhaftierte Rentner. Das Gericht folgte mit dem Urteil im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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