Urteil gegen Grünen-Politikerin Rechtsstreit um Hasspostings geht in die zweite Runde
Sie hatte Hasspostings erhalten, machte den mutmaßlichen Urheber öffentlich – und wurde selbst verurteilt. Doch nun wird der Rechtsstreit gegen die frühere Grünen-Politikerin Sigrid Maurer wieder aufgenommen.
Ein Rechtsstreit in Österreich um Hass-Postings gegen die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Wien befand, dass die erste Instanz die Hinweise auf den Urheber der obszönen Nachrichten nicht ausreichend gewürdigt habe.
Die 33-jährige Sigrid Maurer, die von 2013 bis 2017 für die Grünen im Nationalrat saß, hatte die bei Facebook an sie gerichteten Nachrichten öffentlich gemacht und den Inhaber eines Biergeschäfts beschuldigt, der Verfasser zu sein. Der wiederum stritt alles ab und verklagte die Ex-Abgeordnete. Maurer wurde in erster Instanz wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt.
Dazu teilte das OLG nun mit, das Landgericht habe bei seinem Urteil vom Herbst 2018 die Latte für den Wahrheitsbeweis "geradezu unerreichbar hoch angesetzt". Es habe nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet worden seien, kritisierte das OLG weiter. Außerdem sei bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten.
Maurer geht von einem Freispruch aus
Der Kläger hatte behauptet, dass auch andere Personen Zugang zu seinem Computer im Geschäft hatten. Das sah das OLG kritisch. Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt habe, argumentierte das OLG. Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus.
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Maurer sprach in einer ersten Reaktion von einem Etappensieg. Sie sei zuversichtlich, dass es in zweiter Runde zu einem Freispruch komme. "Es bestätigt sich auch meine Wahrnehmung und die vieler Beobachter/innen dass die Urteilsbegründung absurd war", schrieb sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Auch der Anwalt des Geschäftsmanns gab sich optimistisch. Das Gericht werde bei gleicher Faktenlage zum gleichen Ergebnis kommen.
- Nachrichtenagentur dpa