Zu betrunken Polizei nimmt Lkw-Fahrern die Schlüssel ab
Bei einer Lkw-Kontrolle auf Rastplätzen hat die hessische Polizei Hunderte Fahrer überprüft. Einige sind dabei so betrunken gewesen, dass ihnen die Weiterfahrt untersagt werden musste.
Die hessische Polizei hat bei erneuten Lkw-Kontrollen auf Autobahn-Rastplätzen mehreren angetrunkenen Lastwagenfahrern die Weiterfahrt untersagt. Einigen Fahrern wurden dabei am Sonntagabend in Osthessen auch vorübergehend die Zündschlüssel abgenommen, wie die Polizei mitteilte.
Der höchste gemessene Promillewert bei den Atemtests lag den Angaben zufolge bei 2,3. Die Weiterfahrt der angetrunkenen Fahrer sei verhindert worden, indem man ihnen die Schlüssel abgenommen habe, sagte ein Sprecher der osthessischen Polizei. Wie oft dies der Fall war, konnte er zunächst nicht sagen. Die Fahrer erhielten die Schlüssel zurück, wenn sie nüchtern sind, wie es weiter hieß. Insgesamt wurden 105 Lastzüge kontrolliert.
Auch in Nordhessen einige Zwangspausen verordnet
In Nordhessen überprüfte die Polizei am Sonntag vor dem Beginn des betrieblichen Güterverkehrs um 22 Uhr 172 Fahrer. Vier von ihnen wurde der Fahrtantritt untersagt, weil ihre Promillewerte bei über 1,4 lagen. Den Spitzenwert erzielte hier ein 36-jähriger Kraftfahrer mit 1,77 Promille. Eine Alkoholisierung stellten die Beamten bei insgesamt 26 Fahrern fest.
Laut Polizei handelte es sich um die dritte Alkoholkontrolle dieser Art in Hessen. Bei der ersten Kontrollaktion Ende Januar hatte die Polizei rund 1.200 Lastwagenfahrer vor Ablauf des Sonntagsfahrverbotes kontrolliert. Von diesen hatten 190 getrunken, 79 von ihnen so viel, dass sie eine Zwangspause einlegen mussten.
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Am Sonntag nach 22 Uhr, dem Beginn des betrieblichen Güterverkehrs, wurden Lastwagen auch aus dem fließenden Verkehr gezogen und kontrolliert. Dabei fiel den Angaben zufolge ein Fahrer auf, der unter Alkoholeinfluss am Steuer saß. Bei ihm wurde ein Bluttest angeordnet. Abgesehen von den Alkoholkontrollen stellte die Polizei auch Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot, Fahren ohne Fahrerlaubnis und schlechte Sicherung der Ladung fest.
- Nachrichtenagentur dpa