Mutmaßliche Fälschung Angebliche Hitler-Bilder in Berlin beschlagnahmt
Drei mutmaßliche Aquarelle von Adolf Hitler sollten in Berlin versteigert werden, vorher stellte sie die Polizei sicher. Der Grund: Auffälligkeiten bei der Signatur des späteren Diktators.
Kurz vor einer geplanten Versteigerung hat die Polizei in einem Berliner Auktionshaus angebliche Bilder von Adolf Hitler beschlagnahmt. Es bestehe der Verdacht, dass die drei Aquarelle gefälscht seien, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag in Berlin. Das Fachkommissariat für Kunstdelikte beim Landeskriminalamt (LKA) ermittelt wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung.
Das Auktionshaus hatte die drei Bilder am Donnerstag zu einem Startpreis von jeweils 4.000 Euro versteigern wollen. Die Aquarelle, die nach Angaben des Auktionshauses von 1910 und 1911 stammen sollen und deren Authentizität durch Gutachten belegt sei, zeigen zwei Alpenlandschaften und den Rhein. Die Bilder sind angeblich von Hitler signiert.
Untersuchung wird dauern
Nach Polizeiangaben ging am Donnerstag bei der Internetwache eine Anzeige ein, dass die vermutlich gefälschten Gemälde versteigert werden sollten. Daraufhin schalteten sich die Ermittler des Fachkommissariats ein.
Es wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, und die Bilder wurden am Donnerstagnachmittag beschlagnahmt. Die Untersuchung der Aquarelle sowie der zugehörigen Unterlagen dauert an und wird einige Zeit in Anspruch nehmen, wie die Polizeisprecherin sagte.
Der NS-Diktator hatte sich in frühen Jahren erfolglos als Kunstmaler versucht. Die meisten von Hitler gemalten Bilder befinden sich in privaten Sammlungen in Österreich, Deutschland, Großbritannien und den USA.
Auffälligkeiten bei den Signaturen
Im aktuellen Fall gibt es nach Berichten der "Welt" zusätzlich Zweifel an der Echtheit aufgrund der Signaturen. Diese unterschieden sich stark voneinander und sähen teilweise völlig anders aus als Hitlers echte Unterschriften aus der Zeit vor 1914.
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In Deutschland dürfen grundsätzlich Bilder Hitlers verkauft und gehandelt werden. Voraussetzung ist, dass sie keine verfassungswidrigen Symbole zeigen.
- Nachrichtenagentur AFP