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Prozess in Berlin: Erzieherin für Sex mit 13-Jährigem zu Haft verurteilt


Prozess in Berlin
Erzieherin wegen Missbrauchs an 13-Jährigem verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Schild vom Amtsgericht Tiergarten am Eingang zum Gerichtsgebäude: Für zwei Jahre und neun Monate muss die Angeklagte nun ins Gefängnis. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Das Schild vom Amtsgericht Tiergarten am Eingang zum Gerichtsgebäude: Für zwei Jahre und neun Monate muss die Angeklagte nun ins Gefängnis. (Archivbild) (Quelle: Paul Zinken/dpa)

Dreimal schliefen sie miteinander – obwohl der Junge minderjährig war und sich in Obhut der 37-jährigen Erzieherin befand. Nun soll sie dafür ins Gefängnis.

Eine Berliner Erzieherin ist wegen Missbrauchs eines 13-jährigen Jungen zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. In drei Fällen sei es zu sexuellen Handlungen mit ihrem damaligen Schützling in einer Jugendhilfeeinrichtung gekommen, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil.

Die 37-Jährige hatte zuvor weitgehend gestanden. Der Junge habe Sex mit ihr gewollt, sagte die Angeklagte. Sie habe ihm zwar mehrfach erklärt, dass das strafbar sei. "Trotzdem ist es dazu gekommen."

Die Frau arbeitete als Betreuerin für in Wohngruppen untergebrachte Kinder, als es in der Zeit zwischen März und Oktober 2017 während der Dienstzeiten zu den Missbrauchstaten kam. Begonnen habe es mit einem Zungenkuss in einem Büro, gab die Mutter eines zwölfjährigen Sohnes im Prozess zu.

Die Frau legte ein umfassendes Geständnis ab

Schließlich sei es auf Initiative des 13-Jährigen zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen. "In seinem Bett und einige Monate später auf der Couch", gestand die 22 Jahre ältere Frau. Sie habe Grenzen überschritten und "irgendwie die Kontrolle verloren".

Der Verteidiger sagte, seine Mandantin habe in der problematischen Gruppe eine "Nähe durch Verständnis" aufbauen wollen. Der Anwalt plädierte auf einen sogenannten minderschweren Fall des Missbrauchs. Als die Vorwürfe bekannt wurden, sei die Angeklagte entlassen worden. "Für sie ist klar, dass sie nie wieder in dem Bereich arbeiten kann."


Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin, die in zwei Fällen von einem schweren Kindesmissbrauch ausging. Es wird mit Rechtsmitteln gegen die Entscheidung gerechnet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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