Steuerbetrug und Geldwäsche "Panama Papers": US-Justiz klagt zwei Deutsche an
Im Zuge des "Panama Papers"-Skandals hat die US-Justiz zwei Deutsche, einen US-Buchhalter und einen Anwalt aus Panama angeklagt. Die Angeklagten sollen unter anderem Scheinfirmen aufgebaut haben. Es drohen jahrelange Gefängnisstrafen.
Die US-Justizbehörden haben im Zusammenhang mit den sogenannten "Panama Papers" Anklage gegen vier Verdächtige erhoben, darunter zwei deutsche Staatsbürger. Das Justizministerium in Washington teilte am Dienstagabend (Ortszeit) mit, den Beschuldigten würden unter anderem vorgeworfen. Einer der Deutschen sei am vergangenen Montag in London festgenommen worden, der andere bereits am 15. November in Paris. Außerdem sei ein US-Amerikaner am Dienstag in Boston gefasst worden. Ein panamaischer Angeklagter sei auf freiem Fuß.
Der Staatsanwalt von Manhattan, Geoffrey Berman, sagte der Mitteilung zufolge, die Angeklagten seien Mitarbeiter beziehungsweise in einem Fall ein Kunde der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca gewesen. Ihnen drohten nun jahrelange Gefängnisstrafen. Sie sollen Millionen Dollar durch Offshore-Konten geschleust und Briefkastenfirmen gegründet haben, um Vermögen und Einkünfte vor den US-Steuerbehörden zu verschleiern.
Im April 2016 hatte ein internationales Netzwerk von Journalisten, darunter auch der "Süddeutschen Zeitung", über rund 200.000 von der Kanzlei Mossack Fonseca gegründete Briefkastenfirmen berichtet, in denen Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen geparkt haben sollen.
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Die Veröffentlichung führte zu Ermittlungen auf der ganzen Welt und zu einer Debatte über Steueroasen und Geldwäsche. Die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca hatte im vergangenen März mitgeteilt, ihren betrieb einzustellen.
- Nachrichtenagentur dpa, afp