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Mordfall in Kandel: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein


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Getötete Mia
Staatsanwaltschaft legt Revision im Fall Kandel ein


Aktualisiert am 05.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Landau: Polizisten stehen an einem Seiteneingang zum Landgericht in Landau. Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod von Mia war am Montag vor dem Landgericht Landau das Urteil gesprochen worden.Vergrößern des Bildes
Landau: Polizisten stehen an einem Seiteneingang zum Landgericht in Landau. Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod von Mia war am Montag vor dem Landgericht Landau das Urteil gesprochen worden. (Quelle: Andreas Arnold/dpa)
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Der Fall Mia geht in die Revision. Das Gericht hatte den Angeklagten Abdul D. wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun wird die Staatsanwaltschaft die Urteilsbegründung prüfen.

Im Fall der getöteten 15-jährigen Mia in Kandel hat die Staatsanwaltschaft Landau Revision eingelegt. Das bestätigte die leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig gegenüber t-online.de. Weitere Details nannte die Anklagebehörde nicht.

Das Landgericht Landau hatte den aus Afghanistan stammenden Angeklagten Abdul D. am Montag wegen Mordes und Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Dezember in einem Drogeriemarkt in Kandel seine Ex-Freundin erstochen hatte. Da er zum Tatzeitpunkt möglicherweise minderjährig war, erging das Urteil nach Jugendstrafrecht.

Der Angeklagte nahm das Urteil direkt an. Er habe erklärt, keine Rechtsmittel einzulegen, sagte Anwalt Maximilian Endler nach der Urteilsverkündung. Er halte das Urteil für "richtig". Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft wies bei ihrer Revision darauf hin, dass sie ihren Antrag nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung noch einmal überprüfen will. Die Revision ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, nach Zustellung des Urteils die schriftliche Urteilsbegründung zu prüfen. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Revision Aussicht auf Erfolg haben kann und aufrechterhalten wird. Dafür hat sie einen Monat Zeit.

Alter des Angeklagten war umstritten

Der Angeklagte soll das Mädchen am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt mit einem Messer attackiert haben. Die 15-Jährige starb an einem Stich ins Herz. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass Eifersucht das Motiv für die Tat war. Die Schülerin soll sich wenige Wochen zuvor von dem Angeklagten getrennt haben.

Umstritten war in dem Prozess das genaue Alter des Angeklagten. Frühere Angaben des Verdächtigen, bei der Tat erst 15 Jahre alt gewesen zu sein, galten zwar schon vor Prozessbeginn als widerlegt. Für das Gericht war aber nicht zweifelsfrei erwiesen, dass er älter als 20 Jahre ist. Nach einem Gutachten bestand die Möglichkeit, dass er erst siebzehneinhalb Jahre alt ist. Deshalb wurde vor einer Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Als Jugendlicher gilt vor Gericht, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Zentrale Punkte des Jugendstrafrechts werden auch für Heranwachsende (18-20 Jahre alt) angewendet. Das Jugendstrafrecht sieht geringere Höchststrafen als Erwachsenenstrafrecht vor. Im Jugendstrafrecht können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Der Fall Kandel sorgte bundesweit für Entsetzen. Nach der Tat gab es in Kandel zahlreiche Demonstrationen. Dabei handelte es sich zum Teil um rechtspopulistische Kundgebungen, gegen die es wiederum Demonstrationen unter dem Motto "Wir sind Kandel" für ein weltoffenes Miteinander gab.

Verwendete Quellen
  • afp
  • Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau
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