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Leipzig: 13-Jährige tötet kleine Schwester – Staatsanwaltschaft reagiert


13-Jährige tötete kleine Schwester in Leipzig
Staatsanwalt: "Es ist ein tragischer Fall"

Von t-online, dpa
27.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Polizeiauto steht vor einem Mehrfamilienhaus im Südwesten der Stadt, in dem es zu der Tat kam.Vergrößern des Bildes
Ein Polizeiauto steht vor einem Mehrfamilienhaus im Südwesten der Stadt, in dem es zu der Tat kam. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa)

Eine 13-Jährige soll in Leipzig ihre jüngere Schwester erstochen haben. Die Ermittlungen laufen.

Am Tag nach den tödlichen Stichen auf ein siebenjähriges Mädchen in Leipzig erinnert kaum etwas an die tragische Tat. Vor dem Mehrfamilienhaus in der ruhigen Wohngegend im Stadtteil Kleinzschocher steht lediglich ein Polizeiwagen, die Beamten machen Bilder. Niemand hat Blumen, Kerzen oder Plüschtiere, wie sonst bei solchen Fällen üblich, vor die Tür oder an den Straßenrand gelegt. Dabei müssen sich hinter der Fassade des Hauses dramatische Szenen abgespielt haben.

Die Schwester des Opfers, eine 13-Jährige, hatte selbst den Notruf abgesetzt. Trotz sofortiger Einlieferung ins Krankenhaus konnten die Ärzte das Leben des Kindes nicht mehr retten.

Die Polizei vermutet, dass die 13-jährige Schwester für die tödlichen Verletzungen verantwortlich ist. Zur Zeit des Vorfalls waren die Eltern nicht zu Hause und wurden später durch ein Kriseninterventionsteam informiert. Die Tatwaffe wurde sichergestellt und die 13-Jährige wird seitdem psychologisch betreut.

Obduktion des Opfers steht noch aus

"Es ist ein tragischer Fall", sagte Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Da die Verdächtige noch keine 14 Jahre alt ist, gilt sie als nicht strafmündig. Eine Obduktion des Opfers wurde angeordnet, um weitere Details zum Tathergang zu klären.

In Fällen mit strafunmündigen Kindern halten sich Ermittlungsbehörden generell mit Details zurück. Der Schutz der Kinder steht im Vordergrund. Am Ende der Ermittlungen werden solche Fälle üblicherweise an die Jugendbehörden weitergeleitet. Mögliche Maßnahmen könnten eine psychiatrische Behandlung oder eine Unterbringung in einer Pflegefamilie sein. Auch Unterstützung für die Eltern bei der Erziehung kann eine Option sein.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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