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Jérôme Boateng: Erneute Entscheidung vor Gericht


Staatsanwaltschaft mit weiterer Entscheidung
Erneute Kehrtwende im Boateng-Prozess

Von afp
02.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Jérôme Boateng vor Gericht: Die Akte seiner Gerichtsprozesse ist lang.Vergrößern des BildesJérôme Boateng vor Gericht (Archivbild): Die Akte seiner Gerichtsprozesse ist umfangreich. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision im Körperverletzungsverfahren gegen Jérôme Boateng zurückgenommen. Die Entscheidung, das Verfahren nicht weiter zu verlängern, wurde nach einer eingehenden Prüfung getroffen.

Im Körperverletzungsverfahren gegen den ehemaligen Fußballweltmeister Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Das Landgericht hatte Boateng im Juli der Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin schuldig gesprochen und ihn verwarnt. Boateng muss nun eine Geldauflage von insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

Sollte Boateng gegen diese Auflage verstoßen, droht ihm eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro, was insgesamt 200.000 Euro ausmacht. Die Staatsanwaltschaft legte zunächst Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht in München ein, nahm sie jedoch nach eingehender Prüfung wieder zurück. Eine längere Dauer des bereits mehr als fünf Jahre dauernden Verfahrens sei den Beteiligten "kaum mehr zumutbar", erklärte die Anklagebehörde am Montag.

Hintergrund und Reaktionen

Die Staatsanwaltschaft betonte zwar weiterhin, dass sie von der Richtigkeit des Urteils nicht überzeugt sei. Sie sah vorwiegend einen Rechtsfehler in der Begründung des Gerichts, wonach die Verteidigung der Rechtsordnung hier keine Verurteilung zu einer Strafe gebiete. In Fällen häuslicher Gewalt sei dies ausdrücklich anders, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Dennoch wurde unter Berücksichtigung der Interessen der Frau und ihrer Kinder entschieden, dass ein längeres Verfahren kaum mehr zumutbar sei. Die Staatsanwaltschaft ermutigte alle Opfer häuslicher Gewalt dazu, sich vertrauensvoll an die Ermittlungsbehörden zu wenden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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