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Gefängnisausbruch: Sind die Häftlinge auf der Flucht nach Deutschland?


Sind sie zu Fuß nach Deutschland geflohen?
Zwei Häftlinge aus Gefängnis ausgebrochen

Von t-online, mtt

01.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Amin Harmoch und Abdelkader Karim: Die beiden sind seit Freitag auf der Flucht.Vergrößern des BildesAmin Harmoch und Abdelkader Karim: Die beiden sind seit Freitag auf der Flucht. (Quelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt)

Direkt an der deutschen Grenze ist zwei Häftlingen die Flucht aus einem Gefängnis geglückt. Mindestens einer der beiden scheint gefährlich zu sein.

Versuchte Tötung, Raub, Hausfriedensbruch, weitere Gewaltdelikte und Drohungen gegen Behörden und Beamte: Die Liste der Straftaten, die dem 22 Jahre alten Amin Harmoch vorgeworfen werden, ist lang. Jetzt ist er gemeinsam mit einem anderen Häftling aus einem Gefängnis in der Schweiz ausgebrochen.

Die Flucht gelang den beiden am Freitagnachmittag, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt meldete. Die Polizei alarmierte der Mitteilung zufolge "ihre Partner im In- und Ausland".

Behörden untersuchen noch, wie die Flucht gelang

Denn: Das Gefängnis Bässlergut, aus dem der Tunesier und der Algerier am Freitag flohen, liegt direkt an der Grenze zu Deutschland, rund einen Kilometer Luftlinie südlich des Bahnhofs der südbadischen Stadt Weil am Rhein. Die Häftlinge könnten also leicht zu Fuß nach Deutschland geflohen sein.

Wie sie aus dem Gefängnis entkamen, ist offenbar selbst den Behörden bisher nicht klar. Das müsse zuerst intern genau abgeklärt werden, sagte ein Sprecher des Justizdepartements.

Ein Häftling hatte mit langer Strafe zu rechnen

Gemeinsam mit dem bereits erwähnten Häftling Amin Harmoch ist der 37-jährige Abdelkader Karim ausgebrochen. Er wurde wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und rechtswidriger Einreise verurteilt.

Harmoch wurde hingegen wegen der ihm vorgeworfenen Straftaten noch nicht verurteilt. Er saß im sogenannten "vorzeitigen Strafvollzug". Dies ist in der Schweiz möglich, wenn eine beschuldigte Person mit einem längeren Freiheitsentzug zu rechnen hat. Wenn das Untersuchungsverfahren weit fortgeschritten und die Beweislage weitgehend geklärt ist, kann der mutmaßliche Straftäter einen Antrag darauf stellen. Der vorzeitige Strafvollzug ermöglicht unter anderem, mit einer Therapie zu beginnen.

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