Hunderttausende Euro veruntreut Sozialbetrug: Clan-Mitglieder bestraft
Der Bundesgerichtshof hat mehrjährige Haftstrafen für zwei Brüder einer Großfamilie bestätigt. Die Familie hatte über Jahre hinweg zu Unrecht Sozialleistungen in erheblicher Höhe bezogen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafen für zwei Brüder einer arabischstämmigen Großfamilie bestätigt. Nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf hatten sie zusammen mit ihren Eltern und weiteren Familienmitgliedern Arbeitslosengeld II in Höhe von mehr als 400.000 Euro erhalten, obwohl sie nicht bedürftig waren. Die Entscheidung teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit.
Im Dezember 2022 hatte das Landgericht Düsseldorf den Vater zu sechs und die Mutter zu zwei Jahren Haft verurteilt. Beide akzeptierten das Urteil, da es auf einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagten beruhte. Das Anwesen der Familie, ein Grundstück in Leverkusen mit einer Größe von 1.700 Quadratmetern, wurde eingezogen.
Überprüfung durch das Landgericht erforderlich
Sechs Jahre lang hatte die zehnköpfige Familie Geld vom Jobcenter bezogen und damit unter anderem die Abzahlungen für ihr Haus finanziert. Ein weiterer Bruder war ebenfalls wegen Geldwäsche verurteilt worden, jedoch hob der BGH dieses Urteil auf. Das Landgericht müsse klären, ob bei dem zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen Jugendstrafrecht anzuwenden sei.
Dies bedarf einer erneuten Überprüfung durch das Landgericht Düsseldorf. Außerdem muss geprüft werden, wie mit der Einziehung von Haus und Grundstück verfahren wird, da der Bruder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
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- Nachrichtenagentur AFP