t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Freiburg | Sexualstraftäter hat auf Freigang erneut vergewaltigt – Urteil


Haft mit Sicherheitsverwahrung
Sexualstraftäter hat auf Freigang erneut vergewaltigt – Urteil

Von dpa
25.06.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0241845425Vergrößern des BildesDas Landgericht Freiburg (Archivbild): Der offenbar nicht ungefährliche Täter soll nun nach der Haft in Sicherheitsverwahrung kommen. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Daniel R. saß 35 Jahre im Gefängnis, unter anderem wegen Sexualstraftaten. Er durfte auf Freigang raus – und vergewaltigte erneut eine Frau.

Ein verurteilter Sexualstraftäter, der auf Freigang war, hat in Freiburg erneut eine Frau vergewaltigt. Dieses Verbrechen kostet ihn nun weitere fünfeinhalb Jahre hinter Gittern. Daniel R., 62, wurde am Dienstag auch wegen Körperverletzung verurteilt. Außerdem wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Japanische Touristin arglistig getäuscht

Laut Anklage hatte Daniel R. im Oktober mit seinem Freigänger-Ausweis eine junge Touristin aus Japan angesprochen und sich als Polizist ausgegeben. Er behauptete, dass das Filmen von Sehenswürdigkeiten wie dem Münster, was die 25-Jährige gerade tat und live ins Internet übertrug, in Deutschland streng verboten sei. Unter diesem Vorwand lockte er sie zur angebliche Personalienfeststellung in eine Tiefgarage, wo er die Vergewaltigung durchführte.

Der Sexualstraftäter galt als nicht mehr gefährlich

Das Landgericht Freiburg zeigte sich von den vorgelegten Beweisen überzeugt und fällte sein Urteil gegen den 62-Jährigen. Daniel R. saß bereits rund 35 Jahre im Gefängnis, unter anderem wegen Vergewaltigungsvorwürfen, zuletzt seit 2009.

Zum Zeitpunkt der Tat hatte er allein Ausgang erhalten. Zwei Psychiater hatten zuvor bestätigt, dass er für die Allgemeinheit nicht mehr gefährlich sei - eine Einschätzung, die sich als tragischer Irrtum herausstellte.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website