Nach Einbruch in das Grüne Gewölbe Mitglied des Remmo-Clans freigesprochen
Ein Mitglied des Berliner Remmo-Clans wurde im Zusammenhang mit dem Einbruch ins Grüne Gewölbe freigesprochen. So begründet das Gericht seine Entscheidung.
Ein junger Mann aus dem Berliner Remmo-Clan ist in Dresden freigesprochen worden. Der 24-Jährige wurde der Beihilfe zum spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe angeklagt, aber das Gericht fand keine Beweise für seine Beteiligung. "Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass er in die Planung eingeweiht oder aktiv beteiligt war", erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Mittwoch.
Der Prozess gegen den jungen Mann begann im Januar und zog sich über Monate. Er ist mit den fünf Haupttätern, die bereits rechtskräftig verurteilt wurden, verwandt und wurde zur Tatzeit als heranwachsend betrachtet. Sein Name kam erstmals im Prozess durch die Aussage eines Angeklagten auf, der eine Autofahrt zur Tatnacht beschrieb.
Juristische Details
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, seine Verwandten zur Tatnacht nach Dresden gefahren zu haben. Nach einer Polizeikontrolle sollte er alleine weiterfahren, um die Beamten abzulenken. Doch die Richterin stellte fest: "Für diese Vorwürfe fanden sich keine Hinweise." Weiterhin führte sie an, dass die Polizeikontrolle rechtswidrig war, da keine unmittelbare Gefahr vorlag und kein richterlicher Beschluss existierte.
Das Plädoyer der Verteidigung kritisierte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stark. Sie argumentierten, dass das Fahren eines Verwandten durch die Stadt an sich nicht strafbar sei und dass die Polizeikontrolle ohnehin das angebliche Treffen verhindert hätte. Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass die Polizei nach der Kontrolle den Wagen wegen gefundener Einbruchswerkzeuge weiter beobachtete.
Rückblick auf den Einbruch
Der Einbruch vom 25. November 2019 zählt zu den aufsehenerregendsten Kunstdiebstählen in Deutschland. Die Täter, ebenfalls Mitglieder der Großfamilie, erbeuteten wertvolle Juwelen und verursachten erheblichen Sachschaden. Fünf von ihnen wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, während ein weiterer Verwandter freigesprochen wurde. Zuletzt verlangte der Freistaat Sachsen eine Entschädigung von den Dieben. Mehr dazu lesen Sie hier.
Trotz der Verurteilungen und der Rückgabe eines Großteils der Beute sind einige der wertvollsten Stücke weiterhin verschollen. Der jetzt freigesprochene Mann erhielt volle Entschädigung und verließ das Gericht ohne persönliche Stellungnahme, jedoch mit einem sichtbaren Lächeln der Erleichterung.
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- Nachrichtenagentur dpa