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Karlsruhe: Falsche Narkoseärztin – BGH hebt Urteil des LG Kassel auf


Falsche Narkoseärztin
BGH hebt Mordurteil aus Kassel auf

Von dpa, t-online, lma

20.02.2024Lesedauer: 2 Min.
BGH hebt Urteil gegen Ex-Fußball-Jugendtrainer teilweise aufVergrößern des Bildes
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde über das Urteil des Landgerichts Kassel gegen eine falsche Narkoseärztin verhandelt. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa)

Das Landgericht Kassel verurteilte eine falsche Narkoseärztin aus Hessen unter anderem wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Nun hob der BGH das Urteil teils auf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Kassel gegen eine Frau teils aufgehoben. Die Frau hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin erschlichen. Die Aufhebung erfolgt aufgrund von sachlich-rechtlichen Fehlern. Ob die Frau weiterhin in Haft bleibt oder bis zur erneuten Verhandlung wieder auf freien Fuß kommt, wird vom Landesgericht in Kassel entschieden. Das teilte ein Sprecher des Bundesgerichtshofs auf Anfrage mit. Im betreffenden Gericht war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Das Landgericht Kassel hatte die 53-Jährige im Mai 2022 unter anderem wegen dreifachen Mordes und des versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die 6. Große Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Nach Überzeugung der Richter starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.

Die Angeklagte, die von 2015 bis 2018 in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) gearbeitet hatte, war in Revision gegangen. Der BGH hat den Schuldspruch jetzt hinsichtlich des Mordes und des versuchten Mordes aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nunmehr neu verhandeln und entscheiden.

Gundlage der besonderen Schwere der Schuld entzogen

Das Landgericht habe zwar zutreffend erkannt, "dass die hier gegebene objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes" sei, hieß es. "Es hat aber weder in allen Fällen eine tatzeitbezogene Prüfung des Tötungsvorsatzes durchgeführt noch vorsatzkritische Umstände, die sich aus dem Verhalten der Angeklagten bei den durchgeführten Operationen und ihrer Persönlichkeitsstruktur ergaben, hinreichend in den Blick genommen."

Die Aufhebung der Einzelstrafen in dreizehn Fällen entziehe sowohl dem Ausspruch der Gesamtstrafe als auch der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld die Grundlage. Die Feststellungen zum objektiven Kerngeschehen der einzelnen Taten konnten laut BGH allerdings bestehen bleiben.

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, monierte anlässlich der Entscheidung, medizinische Hochstapler hätten in Deutschland zu leichtes Spiel. "Angesichts von 17 Landesärztekammern lassen sich fehlende Zulassungen mühelos vertuschen. Um es Tätern von Anfang an schwer zu machen, müssen die Prüfungsämter der Universitäten vorgeschaltet werden", forderte er laut Pressemitteilung.

Sie hätten vor Ausstellung der Approbation die Echtheit des Staatsexamens zu bestätigen. Zudem sei ein Zentralregister für Approbationen bei der Bundesärztekammer überfällig. "Krankenhausträger gilt es dann zu verpflichten, die Zulassung eines Arztes elektronisch abzufragen. Der Bundesgesundheitsminister ist gefordert, die Kleinstaaterei in der deutschen Ärzteschaft endlich zu beenden", so Brysch.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Anruf bei Bundesgerichtshof
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