Staatsanwaltschaft erhebt Vorwürfe FDP-Bundestagsabgeordneter Heidt angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Gießen erhebt Anklage gegen einen Bundestagsabgeordneten aus den Reihen der FDP. Peter Heidt räumt die Ermittlungen gegen sich ein.
Dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue in vier Fällen muss sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Peter Heidt stellen. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat vor dem Amtsgericht Friedberg Anklage erhoben. Heidt soll Mandantengelder zunächst gar nicht und schließlich nur mit erheblichem zeitlichem Verzug an die Mandanten weitergeleitet haben, so die Vorwürfe. Der Politiker bestätigte, dass gegen ihn ermittelt wird.
Die ihm zu Last gelegten Vorwürfe sollen sich auf die Zeit seiner früheren anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter beziehen, wie Heidt auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Strafanzeige soll sein früherer Geschäftspartner gegen ihn gestellt haben.
"Zum einen liegen diese Vorgänge einige Jahre zurück. Zum anderen sind seinerzeit entweder alle Gelder ausgezahlt worden oder diese Gelder sind nach ausdrücklicher Weisung des Mandanten auf einem separaten Konto der Kanzlei gutgeschrieben worden, zunächst von der damaligen Kanzlei und dann anschließend von meiner jetzigen Kanzlei verwaltet worden. Unstrittig ist auch, dass von mir niemand mehr Geld zu bekommen hat", sagte Peter Heidt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
- Nachrichtenagentur: DPA
- businessinsider.de: "Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen FDP-Abgeordneten Peter Heidt wegen gewerbsmäßiger Untreue – der wehrt sich"