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Mord-Prozess um Ayleen | Urteil: Angeklagter erhält Höchststrafe


"Gesellschaft muss geschützt werden"
Höchststrafe wegen Mordes an 14-jähriger Ayleen

Von dpa
Aktualisiert am 28.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner (Archivbild): Er wurde schuldig gesprochen.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner (Archivbild): Er wurde schuldig gesprochen. (Quelle: Boris Roessler/dpa)

Der Angeklagte im Prozess um den Tod der 14-jährigen Ayleen ist schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen ist der Angeklagte vom Landgericht Gießen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine Sicherungsverwahrung für den 30-Jährigen unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge an.

Dem 30-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, das Mädchen im Juli vergangenen Jahres aus ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg verschleppt, in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht und dort versucht zu haben, sie zu vergewaltigen. Schließlich soll er demnach das Mädchen erwürgt und ihre Leiche in einem See versenkt haben. Angeklagt war der Mann unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung.

"Gesellschaft muss vor solchen Tätern geschützt werden"

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt und sieht eine besondere Schwere der Schuld. Zudem forderte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger das Gericht auf, Sicherungsverwahrung für den Deutschen anzuordnen, der bereits als Jugendlicher wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden war und jahrelang in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht gewesen war.

Dieser Maßregelvollzug habe nichts gebracht, sagte Hauburger und fügte hinzu: "Wenn ein Straftäter von uns nicht erreicht wird, ist er zu verwahren, weil unsere Gesellschaft vor solchen Tätern geschützt werden muss." Man dürfe dem Mann nicht die Möglichkeit geben, noch ein weiteres Mädchen zu töten.

Auch Verteidiger gingen von Mord aus

Der 30-Jährige selbst hatte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung angegeben, die Schülerin habe ihn provoziert und beleidigt, deshalb sei er wütend geworden und habe sie getötet. Wie Hauburger gehen auch seine Verteidiger von Mord aus, hatten aber in ihrem Plädoyer eine besondere Schwere der Schuld zurückgewiesen, weil dem Angeklagten eine versuchte Vergewaltigung und ein sexuelles Motiv der Tat nicht nachzuweisen seien.

Nach den Plädoyers hatte der 30-Jährige am Tag 14 des Prozesses erstmals selbst das Wort ergriffen und knapp sein Bedauern ausgedrückt: Er schließe sich der Verteidigung an, "und es tut mir leid", sagte er.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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