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Freudenberg | Strafmündigkeitsalter senken? Buschmann sieht "andere Wege"


Debatte um Strafmündigkeitsalter
"Unsere Rechtsordnung kennt andere Wege"

Von dpa, afp, jpd, ne

Aktualisiert am 16.03.2023Lesedauer: 3 Min.
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Polizisten am Tatort: Hier wurde die Leiche des Mädchens gefunden. (Quelle: dpa)
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Zwei junge Mädchen haben gestanden, die zwölfjährige Luise aus Freudenberg ermordet zu haben – doch sie können nicht verurteilt werden. Das hat eine Diskussion losgetreten.

Der Fall der ermordeten Zwölfjährigen aus Freudenberg hat die Debatte um das Strafmündigkeitsalter neu entfacht. Wie die Ermittler am Dienstag bekannt gaben, sind die mutmaßlichen Täterinnen selbst noch Kinder: Ein 12- und ein 13-jähriges Mädchen haben gestanden, Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Hier lesen Sie mehr dazu.

Die mutmaßlichen Täterinnen sind nach deutschem Gesetz noch nicht strafmündig. Die Altersgrenze, um zum Teil strafmündig zu sein, liegt bei 14 Jahren – eine volle Strafmündigkeit folgt mit 18 Jahren. Im Gespräch mit t-online erklärte der auf Jugendstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst, dass es daher kein Verfahren gegen die Täterinnen geben werde, dessen Ziel die Bestrafung ist. Hier lesen Sie mehr dazu, welche Maßnahmen stattdessen ergriffen werden.

Union fordert Debatte über Strafmündigkeitsalter

Unter anderem aus der Union wird jetzt die Forderung laut, das Strafmündigkeitsalter zu prüfen. "Es ist erschütternd, dass zwei Mädchen ein anderes Mädchen getötet haben", sagte der rechtspolitischer Fraktionssprecher Günter Krings (CDU) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Wir müssen die Debatte führen, ob das Alter der Strafmündigkeit für schwere Straftaten gesenkt werden muss."

Es verböten sich jetzt zwar vorschnelle Forderungen, sagte Krings. Es müsse aber über die Altersgrenze von 14 Jahren diskutiert werden. "Denn bei den schwersten Straftaten – wie insbesondere Tötungsdelikten – handelt es sich um keine jugendlichen Verfehlungen. Auch Kinder wissen, dass sie nicht töten dürfen." Der Unionspolitiker forderte eine Überprüfung, ob es eine Zunahme von schweren Straftaten durch Kinder gebe und sich der Reifeprozess bei 12- und 13-Jährigen beschleunigt habe.

AfD will niedrigere Altersgrenze

Die AfD plädiert hingegen schon seit Jahren dafür, die Strafmündigkeitsgrenze herabzusetzen. "Eine Herabsetzung der Altersgrenze ist eine zwingende Folgerung aus der seit Jahren steigenden Delinquenz von Tätern unter 14 Jahren und notwendig, damit das Strafrecht die Bevölkerung wieder besser vor Straftaten schützt", sagte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Thomas Seitz, der "Welt".

"Prävention und pädagogische Intervention sind wichtige Instrumente, eine strafrechtliche Sanktionierung aber ebenso." Ob die Gewaltkriminalität unter Kindern in den vergangenen Jahren wirklich seit Jahren steigt, lesen Sie hier.

Justizminister verweist auf "andere Wege"

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht hingegen keinen Bedarf, das Alter für Strafmündigkeit gesetzlich abzusenken. Zwar sagte er der Deutschen Presse-Agentur, "solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben“ – sie täten es in der Regel aber auch nicht.

Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, "aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht", sagte Buschmann.

Kinderschutzbund warnt

Der Deutsche Kinderschutzbund warnt indes davor, die Altersgrenze herabzusetzen. "Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat", sagte Vize-Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn dem Radiosender RPR1. Unter 14 müsse man da ein Fragezeichen machen.

Die Angst vor früheren Strafen halte nicht von Taten ab. Zudem gebe es andere Möglichkeiten der Konsequenzen, das Jugendamt habe eine Palette von Möglichkeiten.

Kinderpsychiaterin: "Ich bin absolut dagegen"

Auch die Kinderpsychiaterin Yonca Izat hat sich im Gespräch mit t-online ganz klar dagegen ausgesprochen, das Alter für Strafmündigkeit herabzusetzen. "Selbst bei 18-Jährigen ergibt es Sinn, dass das Jugendstrafgesetz Anwendung findet, weil wir davon ausgehen, dass diese jungen Menschen entwicklungspsychologisch noch auf einem Stand sind, der deutlich jünger ist als 18."

Es sei unangemessen zu sagen, dass Kinder mit zwölf die Reife haben, Verantwortung im Sinne von dem Strafgesetzbuch übernehmen zu können oder zu müssen, erklärt Izat. Wie die Kinderpsychiaterin die Tat in Freudenberg außerdem einschätzt, lesen Sie hier.

Die zwölfjährige Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg war am Samstag als vermisst gemeldet worden, am Sonntag wurde ihre Leiche in einem unwegsamen Waldgebiet kurz hinter der rheinland-pfälzischen Landesgrenze entdeckt. Am Montag erklärten die Ermittler, dass die Zwölfjährige einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war.

Zum Motiv machten sie mit Verweis auf die noch strafunmündigen Kinder keine Angaben. Vermutlich hätten "irgendwelche Emotionen" eine Rolle gespielt. Die tatverdächtigen Mädchen waren ins Visier der Ermittler geraten, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen.

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