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ICE-Gleisattacke in Frankfurt: Mutmaßlicher Täter schuldunfähig?


Täter schuldunfähig?
Wohl keine Anklage wegen Gleisattacke in Frankfurt

Von dpa, dru

Aktualisiert am 04.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Kuscheltiere nach Attacke im Frankfurter HauptbahnhofVergrößern des Bildes
Kuscheltiere und Beileidsbekundungen haben sich am Gleis 7 des Hauptbahnhofs an einer Gedenkstelle angesammelt. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild/dpa)

Die Gleisattacke am Hauptbahnhof in Frankfurt sorgte im Sommer für Entsetzen. Der mutmaßliche Täter ist wohl psychisch krank und schuldunfähig. Anfang 2020 soll der Prozess gegen ihn beginnen.

Im Fall der Gleisattacke mit einem toten Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof steht das Ermittlungsverfahren kurz vor dem Abschluss. Die Ermittlungen würden dem Ende zugehen, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Es werde voraussichtlich im nächsten Jahr zum Prozess gegen den mutmaßlichen Täter kommen. Wann genau sei noch offen.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, wird die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen den Mann erheben, da er als psychisch krank und schuldunfähig gilt. Stattdessen werde die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt, eine entsprechende Antragsschrift sei bereits an das Gericht ergangen. Die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte das zunächst nicht bestätigen.

Wegen Psychose in Behandlung?

Ende Juli hatte ein Mann einen Achtjährigen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Junge starb im Gleisbett, seine Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten. Eine ältere Frau, die er auch attackiert hatte, konnte sich in Sicherheit bringen, ohne auf die Gleise zu stürzen.

Der Tatverdächtige, ein Eritreer, der seit 2006 in der Schweiz lebte, kam zunächst in Untersuchungshaft. Der Mann steht unter dringendem Verdacht des Mordes und zweifachen Mordversuchs. In der Schweiz soll er offenbar wegen einer Psychose in Behandlung gewesen sein. Bei seiner Festnahme sowie in der anschließenden Vernehmungen soll er einen verwirrten Eindruck gemacht haben.


Ein in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt dem Mann laut FAZ eine psychische Erkrankung. Am Ende des Prozesses könnte dann keine Haftstrafe stehen, sondern die Unterbringung in einer Psychiatrie. Der Anwalt der Familie des getöteten Jungen kündigte in der Zeitung an, das psychiatrische Gutachten genau zu prüfen, sobald es ihm vorliege. Derzeit ist der mutmaßliche Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Verwendete Quellen
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