t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

NRW: Mann erwürgte Ehefrau – Landgericht Krefeld verhängt Haftstrafe


Verurteilung
Mann erwürgt bettlägerige Frau – einen Monat mit Leiche gelebt

Von dpa
19.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Justizia: In den 50er Jahren hatten vor allem Frauen und Homosexuelle wenig Rechte. (Symbolbild)Vergrößern des BildesJustizia (Symbolbild): Ein Mann erwürgte seine bettlägrige Frau. (Quelle: utah778/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Rentner hat einen Monat lang mit der Leiche seiner Frau im gemeinsamen Haus gelebt, nachdem er sie erwürgt hatte. Nun wurde er verurteilt.

Weil er seine bettlägerige Ehefrau erwürgt hat, ist ein Rentner in Krefeld zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 66-Jährigen am Mittwoch wegen Totschlags in minderschwerem Fall schuldig. Wegen eines Hirnödems sei er zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen. Der Deutsche hatte vier Wochen lang mit der Leiche im Haus gelebt.

Die Richter hielten dem Mann zugute, dass er jahrelang von seiner bettlägrigen und schwer übergewichtigen Frau tyrannisiert, erniedrigt, beleidigt und geschlagen worden war. Ein weiterer Vorfall am Tattag habe bei dem 66-Jährigen "das Fass zum Überlaufen gebracht". Die Leiche der Frau wurde erst einen Monat später entdeckt, als der Rentner wegen eines Hüftbruchs ins Krankenhaus musste.

Hintergrund und Entdeckung der Tat

Den Ärzten war aufgefallen, dass die pflegebedürftige Frau des Patienten allein zu Hause war. Als Ordnungsamt und Polizei das Haus des Paares im niederrheinischen Nettetal aufsuchten, stießen sie auf die Leiche. Der 66-Jährige hatte von einem jahrelangem Martyrium berichtet. Zuletzt habe seine Frau nur noch im Sessel gelegen, ihn beleidigt und immer wieder mit einem Stock geschlagen.

Der Staatsanwalt hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert, Verteidiger Henning Hußmann hatte eine Bewährungsstrafe angeregt. Sein gesundheitlich schwer angeschlagener Mandant sei schon genug gestraft. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website