t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Schweiz: Milliardärs-Familie vor Gericht verurteilt


In der Schweiz
Milliardärs-Familie vor Gericht verurteilt

Von dpa
21.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Frau putzt Tisch (Archivbild): Eine Familie wurde für die schlechte Behandlung ihrer Hausangestellten verurteilt.Vergrößern des BildesFrau putzt Tisch (Symbolbild): Eine Familie wurde für die schlechte Behandlung ihrer Hausangestellten verurteilt. (Quelle: Zoonar.com/NATEE MEEPIAN/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

In der Schweiz wurde eine Milliardärs-Familie verurteilt. Sie soll ihre Angestellten schlecht behandelt haben.

Eine reiche Familie nutzte die Lage ihrer Hausangestellten über Jahre aus. Davon waren die Richter am Freitag in Genf überzeugt. Vier Mitglieder der Milliardärs-Familie sind wegen Ausbeutung von Hausangestellten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Der Schuldspruch lautete: gewerbsmäßiger Wucher. Vom Vorwurf des Menschenhandels wurden die vier Angeklagten jedoch freigesprochen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in ihrer Villa in Cologny bei Genf Hauspersonal über Jahre schlecht behandelt und kaum bezahlt zu haben.

Weniger als ein Euro Stundenlohn

Nach Angaben des Staatsanwaltes bekamen die Angestellten weniger als umgerechnet einen Euro Stundenlohn. Die Hausangestellten stammten wie die bekannte wohlhabende Familie aus Indien. Mehrere der Hausangestellten konnten weder lesen noch schreiben, was nach Ansicht der Richter von der Familie ausgenutzt wurde.

Die Eltern wurden zu je viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, die Schwiegertochter und der Sohn zu jeweils vier Jahren. Die Familie hatte sich mit den Angestellten inzwischen außergerichtlich geeinigt, wie vergangene Woche bekannt wurde. Das Verfahren ging dennoch weiter, weil der Wuchervorwurf unabhängig von den Klagenden weiterverfolgt wird.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, die Verurteilten können noch Berufung einlegen. Sie waren zur Urteilsverkündung nicht im Gericht anwesend. Ihre Anwälte hatten die Vorwürfe bestritten und kündigten nach dem Urteil an, Berufung einzulegen.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website