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Maddie McCann: Mutmaßlicher Mörder im Hungerstreik


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Protest gegen Haftbedingungen
Mutmaßlicher Maddie-Mörder verweigert Knast-Essen


Aktualisiert am 05.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Verdächtige im Fall Maddie: Der 43-jährige Deutsche Christian B. soll das Kind ermordet haben.Vergrößern des Bildes
Der Verdächtige im Fall Maddie: Der 43-jährige Deutsche Christian B. soll das Kind ermordet haben. (Quelle: imago / carabinieri milano - Montage: Uf/t-online)
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Der mutmaßliche Mörder der vermissten Maddie nimmt nach Informationen von t-kein Essen der Haftanstalt mehr auf. Er will damit gegen die Haftbedingungen protestieren.

Christian B., der Verdächtige im Vermisstenfall Maddie McCann, möchte kein Essen der JVA Oldenburg mehr aufnehmen. B. sitzt derzeit eine Haftstrafe wegen Drogenhandels und Vergewaltigung in der JVA in Oldenburg ab. Nach Informationen von t-online will B. gegen die Haftbedingungen protestieren, da er in Isolationshaft sitze. Einer der Anwälte von Christian B., Rechtsanwalt Philipp Marquort, bezeichnet die Unterbringung in der JVA als "menschenunwürdig". Zunächst bezeichnete der Anwalt die Aktion von B. gegenüber t-online als Hungerstreik, was er inzwischen aber relativierte. Er nehme lediglich das Essen der JVA nicht mehr an und bezieht Essen über den Einkauf.

"Mehr soziale Kontakte hat Christian B. nicht"

Christian B. soll nach Aussagen des Anwaltes nur zweimal im Monat für jeweils 20 Minuten mit Sozialarbeitern der JVA reden dürfen. Außerdem seien ihm Telefonate mit seinen Anwälten erlaubt. "Mehr soziale Kontakte hat Christian B. nicht", beschwert sich Marquort. Diese Bedingungen seien seit gut 15 Monaten so.

Im Vermisstenfall um den mutmaßlichen Mord an Maddie McCann ist Christian B. der Hauptverdächtige. Bislang fehlen aber konkrete Beweise für eine Tat. Im Oktober vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Christian B. wegen fünf weiteren Taten angeklagt, die er zwischen Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben soll. Es geht um mutmaßliche Vergewaltigung und um sexuellen Missbrauch. Der Prozessbeginn ist aber geplatzt, weil sich das Landgericht in Braunschweig als örtlich "nicht zuständig" erklärt hatte. t-online berichtete darüber, dass Christian B. deshalb nach Absitzen von zwei Dritteln seiner Strafe demnächst freikommen könnte.

Christian B. ist auf Sicherheitsstation

Konkret kritisiert B. an der derzeitigen Unterbringung, dass er neben den JVA-Mitarbeitern und seinen Anwälten keinen sozialen Kontakt haben darf. Er sei in der Sicherheitsstation untergebracht und könnte jegliche Tätigkeit nur alleine durchführen. Er hat die Möglichkeit, eine Stunde alleine einen Hofgang zu machen. Alle Anträge von B. auf Teilnahme an vollzuglichen Veranstaltungen würden abgelehnt.

Er wünsche sich soziale Kontakte, um seiner sozialen Isolation begegnen zu können, so sein Anwalt Marquort. In der Regel verzichten Sexualstraftäter von sich aus auf soziale Kontakte in Haftanstalten oder suchen sie die Personen sehr genau aus, weil sie damit rechnen müssen, von Mithäftlingen verletzt zu werden. Außerdem meiden sie den Kontakt zu Bediensteten der JVA, um nicht als Verräter zu gelten.

Wenn nötig auch länger

Seit Anfang der Woche verweigert B. die von der JVA gereichte Nahrung. Zunächst will er zwei Wochen hungern, doch er schließt nicht aus, auch weiter auf das Essen zu verzichten. Sein Anwalt Philipp Marquort ist überzeugt, dass das Vorgehen der JVA dem Gedanken der Resozialisierung von Straftätern widerspreche. Der Justizvollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen, soweit als möglich angeglichen werden.

Ein Sprecher der JVA in Oldenburg hat auf Anfrage von t-online mitgeteilt, dass er aus rechtlichen Gründen zu Einzelfällen keine Auskünfte erteilen kann.

Hintergrund zum Beitrag

Update: Nach neuen Informationen des Anwaltsteams wurde der Artikel angepasst.

Verwendete Quellen
  • Telefonat Anwalt
  • Anfrage JVA Oldenburg
  • Frühere Berichte von t-online
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