Wegen falschen Satzzeichens Berichte: LSD-ähnliche Stoffe könnten legal sein
Experten sagen, dass verschiedene LSD-Präparate aufgrund eines Kommafehlers im Gesetz legal sein könnten. Das Gesundheitsministerium widerspricht.
Ein Rechtschreibfehler in einem Gesetz, das LSD verbieten sollte, könnte zum genauen Gegenteil geführt haben. Im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) soll statt eines notwendigen Kommas ein Bindestrich gesetzt worden sein, berichtet unter anderem das Rechtsmagazin "Legal Tribune Online". Damit könnte eine ganze Reihe bereits verbotener LSD-Präparate legal gemacht worden sein.
Dem Bericht zufolge erkannten der Strafrechtler Sebastian Sobota, die Chemikerin Annika Klose und der Materialwissenschaftler Lukas Mirko Reinold den Fehler in der Anlage des Gesetzestextes. Ziel der Gesetzesänderung im Herbst 2022 war ursprünglich das Verbot einer Droge namens 1V-LSD, die zu dem Zeitpunkt noch legal war. Der zum Halluzinogen LSD ähnliche Stoff gilt als besonders stark und war bis dato online oder in Drogenshops erhältlich, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Ministerium glaubt, den Fehler zügig berichtigen zu können.
In der Anlage zum NpSG steht "Alkylcarbonyl (bis C10)-Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6)", erklärt Sobota dem RND. Der Bindestrich hinter "(bis C10) habe bereits nach "Alkylcarbonyl" gesetzt werden müssen, sagt er. Aktuell drücke der Bindestrich eine Gesamtgruppe aus, obwohl mutmaßlich zwei einzelne Gruppen gemeint waren.
Die chemische Stoffgruppe Alkylcarbonylcycloalkylcarbonyl, die dort aktuell steht, sei etwas anderes als Alkylcarbonyl und Cycloalkylcarbonyl, so Sobota zum RND. Der Fehler führe dazu, dass eine ganze Reihe von bereits verbotenen Substanzen wieder legalisiert worden sei.
Laut "Legal Tribune Online" ist die Aufhebung des Fehlers komplex, unter anderem weil der Bundesrat einer neuen Verordnung zustimmen muss. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dem RND hingegen, dass "der redaktionelle Fehler im NpSD" keine Auswirkungen auf die geltende Rechtslage habe, der Verkauf von LSD-Derivaten also weiterhin verboten sei. Der Fehler könne schnell berichtigt werden, ein neuer Beschluss des Bundesrates sei dafür nicht verantwortlich, so das Ministerium.