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Corona-Ausbruch nach Restaurantbesuch in Leer/Ostfriesland: Patient nun verstorben


Nach Corona-Ausbruch
Patient stirbt nach Restaurantbesuch in Ostfriesland

Von dpa, sth

Aktualisiert am 17.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Restaurant "Alte Scheune" in Leer: Nach einem Empfang Mitte Mai wurden mehrere Gäste positiv auf das Coronavirus getestet.Vergrößern des Bildes
Restaurant "Alte Scheune" in Leer: Nach einem Empfang Mitte Mai wurden mehrere Gäste positiv auf das Coronavirus getestet. (Quelle: Lars-Josef Klemmer/dpa)
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Ein Corona-Ausbruch in Ostfriesland sorgte für Aufsehen. Mehrere Gäste eines Restaurants hatten sich infiziert. Nun ist einer von ihnen an den Folgen von Covid-19 gestorben.

Im Zuge des Corona-Ausbruchs nach einer Feier in einem Restaurant im Landkreis Leer in Ostfriesland ist einer der erkrankten Patienten nun tot. Ein 73-Jähriger sei an den Folgen von Covid-19 gestorben, teilte eine Sprecherin des Landkreises am Mittwoch mit.

Mehrere Dutzend Menschen hatten sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung in der Gaststätte in Moormerland mit dem Coronavirus infiziert. Der Betreiber betonte stets, es seien alle Schutzmaßnahmen eingehalten worden. Die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen nach dem Restaurantbesuch in Ostfriesland war auf mehr als 18 gestiegen.

Wie kam es zu dem Ausbruch in Moormerland?

Es geht um eine Wiedereröffnungsveranstaltung im Restaurant "Alte Scheue" am 15. Mai. Der Wirt selbst bezeichnete den Abend als eine Art Testlauf, denn am kommenden Tag öffnete das Restaurant regulär.

Eine Befragung der Gäste, die am 15. Mai im Restaurant waren, hatte aber "Indizien geliefert, dass an dem Abend möglicherweise gegen Corona-Auflagen verstoßen wurde", teilte der Landkreis damals mit (t-online.de berichtete).

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Betreiber: Abstandsregeln eingehalten

Auch der Betreiber wurde angehört. Über seine Rechtsanwälte ließ er erklären: Seitens des Betreibers seien alle Voraussetzungen erfüllt worden, die gemäß Paragraf 6 der niedersächsischen Corona-Verordnung vorgeschrieben seien.

So seien die Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern angeordnet und nur mit Gästen aus zwei Haushalten besetzt worden. Der Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den Gästen sei jederzeit eingehalten worden. Auch habe es lückenlos geführte Listen mit den Daten der Gäste gegeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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