Ein Verletzter mit Helikopter in Klinik Kleinkind stirbt bei schwerem Frontalunfall
In Nordrhein-Westfalen hat es heftig gekracht. Zwei Autos stießen frontal miteinander zusammen. Für ein Kind kam jede Hilfe zu spät, weitere Menschen schweben in Lebensgefahr.
Am späten Freitagnachmittag ist im nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg ein zwei Jahre altes Kind gestorben. Es kam bei einem schweren Verkehrsunfall ums Leben, wie Polizei und Feuerwehr in der Nacht zu Samstag mitteilten.
Der Unfall ereignete sich laut Polizei um 16.56 Uhr auf der Landstraße Kreisstraße 1 in Höhe der Ortschaft Tüddern. Zwei Fahrzeuge mit niederländischen Kennzeichen kamen sich dort entgegen. Aus bislang ungeklärter Ursache stießen sie frontal gegeneinander.
Fünf Schwerverletzte: Vierjähriges Kind mit Helikopter in Klinik
Die Wucht des Zusammenstoßes war erheblich: Beide Autos verformten sich dermaßen, dass die Fahrer darin eingeklemmt wurden. Die Feuerwehr musste sie mit schwerem hydraulischen Gerät aus ihren Fahrzeugen befreien.
Fünf Menschen wurden den Rettern zufolge teilweise lebensgefährlich verletzt. Darunter auch ein vierjähriges Kind, das laut Polizei mit einem Rettungshubschrauber in die Uniklinik Köln geflogen wurde. Alle weiteren Verletzten kamen mit Rettungswagen ins Krankenhaus.
Tödlicher Unfall in westlichster Gemeinde Deutschlands
Für das zwei Jahre alte Kind kam indes jede Hilfe zu spät. Es erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Für die Zeit der Rettungsarbeiten sowie der Unfallaufnahme durch die Polizei war die Straße für mehrere Stunden voll gesperrt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Tüddern ist ein Ortsteil der 10.000-Einwohner-Gemeinde Selfkant. Selfkant liegt direkt an der niederländischen Grenze, es handelt sich um die westlichste Gemeinde Deutschlands. Tüddern wiederum gehört zu den drei am westlichsten gelegenen Ortsteilen von Selfkant.
- presseportal.de: Mitteilung der Freiwilligen Feuerwehr Selfkant vom 6. Januar 2024
- presseportal.de: Mitteilung der Kreispolizeibehörde Heinsberg vom 5. Januar 2024